Familienversicherung für die Enkel – geht das?

Die Familienversicherung ist eine Form der Krankenversicherung, die verschiedene Vorteile bietet. So ist es möglich, Angehörige beitragsfrei mitzuversichern, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Die mitversicherten Personen genießen dann den vollen Versicherungsschutz, und das, ohne die Kosten für eine Krankenversicherung tragen zu müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie über die Familienversicherung sogar Ihre Enkel beitragsfrei versichern. Alle Informationen zum Thema bekommen Sie hier bei der IKK Südwest.

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Kann ich mein Enkelkind familienversichern?

Prinzipiell haben Sie als Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse die Möglichkeit, sowohl Ihre Kinder (leibliche ebenso wie Pflege- und Adoptivkinder) als auch Ihre Enkel über die Familienversicherung abzusichern – und das ganz ohne zusätzliche Beiträge, bis sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Allerdings gelten bei Enkelkindern bestimmte Voraussetzungen, die wir im folgenden Absatz näher erläutern.

Welche Voraussetzungen gelten für die Familienversicherung für Enkel?

Um Ihre Enkel in Ihre Familienversicherung aufzunehmen, müssen Sie zunächst die allgemeinen Bedingungen erfüllen:

  • Der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt der versicherten Person muss in Deutschland sein.
  • Die Angehörigen, die mitversichert werden sollen, dürfen nicht selbst versichert sowie weder versicherungspflichtig noch versicherungsfrei sein.
  • Zudem dürfen die betreffenden Angehörigen keiner hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit nachgehen

Sollen Ihre Enkelkinder in die Familienversicherung eintreten, gelten zusätzliche Voraussetzungen:

  • Die Enkel müssen mit Ihnen im gleichen Haushalt zusammenleben.
  • Wenn Ihre Enkel in einem anderen Haushalt leben, können Sie sie nur mitversichern, wenn Sie den überwiegenden Anteil des Unterhalts tragen.
  • Bis zum 18. Lebensjahr ist eine beitragsfreie Mitversicherung in der Familienversicherung möglich. Sind Ihre Enkel nicht erwerbstätig, können sie bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres mitversichert werden (bei schulischer oder beruflicher Ausbildung sogar bis zum 25. Lebensjahr).

Falls Ihre Enkel erwerbstätig sind, müssen sie die Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 535 Euro beachten, damit die beitragsfreie Familienversicherung bestehen bleiben kann. Spezielle Regelungen bestehen für Minijobber, die ebenfalls mitversichert werden können, wenn sie die übliche monatliche Vergütung von 556 Euro nicht überschreiten.

Familienversicherung für Enkel oder Kinder – welche Unterschiede bestehen?

Bei Enkelkindern wird überprüft, ob die Großeltern den überwiegenden Lebensunterhalt des Enkels bestreiten, wenn diese nicht im selben Haushalt leben.

Ansonsten genießen Enkel in der Familienversicherung die gleichen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wie Kinder. Bei der IKK Südwest profitieren sie zudem von wertvollen Zusatzleistungen und attraktiven Bonusprogrammen – für eine vollumfängliche Gesundheitsversorgung Ihrer ganzen Familie

Unser Tipp: Junge Eltern, die selbst noch über ihre eigenen Eltern gesetzlich krankenversichert sind, können ihre eigenen Kinder ebenfalls über die Großeltern familienversichern. Gerade für junge Studierende unter 25 Jahren, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen, aber bereits eine Familie gegründet haben, kann dies eine große finanzielle Entlastung sein.

Familienversicherung für Ihre Enkel – gut aufgehoben bei der IKK Südwest

Möchten Sie Ihre Enkel in die Familienversicherung aufnehmen oder haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Unser erfahrenes Service-Team ist täglich rund um die Uhr über die IKK-Service-Hotline für Sie erreichbar und nimmt sich gerne die Zeit für eine persönliche Beratung. Wenn Sie einen Antrag auf Familienversicherung für Ihre Enkel stellen möchten, nutzen Sie einfach unsere Online-Geschäftsstelle, um ihn digital einzureichen. Selbstverständlich können Sie den Antrag auch als PDF herunterladen und ihn uns per E-Mail oder Post zusenden. Wir kümmern uns darum, dass Ihre Familie und ihre Gesundheit bestens versorgt sind!

Hier können Sie sich Ihren Antrag auf Familienversicherung herunterladen.

Senden Sie uns den ausgefüllten Antrag per Post zu:

IKK Südwest
66098 Saarbrücken

Antrag auf Familienversicherung

Die Aufnahme in die Familienversicherung kann auch ganz einfach über unsere Online-Geschäftsstelle erfolgen.

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