Was ist bei der Familienversicherung für arbeitslose Ehepartner zu beachten?
Wenn Sie bei der IKK Südwest gesetzlich versichert sind, haben Sie die Möglichkeit, Angehörige beitragsfrei mitzuversichern. Dazu gehören neben leiblichen, adoptierten sowie Stief- oder Enkelkindern auch eingetragene Lebenspartner sowie Ehepartner. Vor allem, wenn der Ehepartner plötzlich erwerbslos ist, ist dies für viele eine finanzielle Hürde. Die Familienversicherung bietet für arbeitslose Ehepartner die Chance, vom vollen Umfang der Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung zu profitieren, ohne einen eigenen Krankenkassenbeitrag zu bezahlen und so die eigenen finanziellen Ressourcen zu schonen. Auch bei der IKK Südwest können Ehepartner, die zurzeit ohne eine Beschäftigung sind, beitragsfrei familienversichert werden und die Sicherheit unseres umfangreichen Leistungspakets genießen.
Welche Voraussetzungen bestehen für die Familienversicherung arbeitsloser Ehepartner?
Prinzipiell gelten für die Aufnahme in die Familienversicherung für arbeitslose Ehepartner die gleichen Voraussetzungen wie für alle anderen Personen, die per Gesetz mitversichert werden können. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, um Angehörige in die Familienversicherung aufzunehmen:
- Der Wohnsitz muss in Deutschland liegen.
- Es darf keine andere Krankenversicherung vorliegen.
- Die mitversicherte Person darf nicht hauptberuflich selbständig sein.
- Es darf keine Befreiung von der Versicherungspflicht oder eine Versicherungsfreiheit vorliegen.
- Das regelmäßige monatliche Gesamteinkommen von 535 Euro darf nicht überschritten werden. Bei Ausübung eines Minijobs liegt die Grenze bei 556 Euro pro Monat. (Stand 2025)
Arbeitslose Ehepartner können beitragsfrei in die Familienversicherung aufgenommen werden, wenn sie keine Leistungen von der Agentur für Arbeit erhalten. Das bedeutet: Bezieht der Ehepartner das Arbeitslosengeld 1 oder Bürgergeld, übernimmt der Leistungsträger die Beiträge für die Krankenversicherung. Zahlt die Arbeitsagentur jedoch keine Leistungen, kann er unter den genannten Voraussetzungen beitragsfrei familienversichert werden.
Wann endet die Familienversicherung für arbeitslose Ehepartner?
Prinzipiell ist die Arbeitslosigkeit kein Ausschlussgrund für die Familienversicherung, denn wichtig für die Prüfung des Antrags sind vor allem die Voraussetzungen. Sind sie erfüllt, können auch nicht erwerbstätige Ehe- oder Lebenspartner mitversichert werden. Erhält der arbeitslose Ehepartner allerdings Leistungen vom Arbeitsamt (zum Beispiel nach Ablauf einer Sperrfrist), wird dieser automatisch über den Leistungsträger krankenversichert. Das bedeutet, dass in diesem Fall der Anspruch auf die Familienversicherung für den arbeitslosen Ehepartner entfällt.
Unabhängig von der Frage, ob der Ehepartner erwerbstätig ist oder nicht, gilt die Familienversicherung nur, solange beide Partner verheiratet sind. Tritt also ein rechtskräftiges Scheidungsurteil ein, können die Ehepartner nicht mehr in der Familienversicherung bleiben. Auch wenn der Ehepartner wieder eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt, endet die Familienversicherung – es sei denn, es handelt sich um einen Minijob oder die Einkommensgrenze von 535 Euro im Monat wird nicht überschritten (Stand 2025).
Welche Vorteile bietet die Familienversicherung für arbeitslose Ehepartner?
Die beitragsfreie Familienversicherung bietet arbeitslosen Ehepartnern eine optimale Möglichkeit, die vollen Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse nutzen zu können – und das ganz ohne eigene Beiträge zu zahlen. Bei der IKK Südwest erhalten mitversicherte Angehörige die gleichen Leistungen wie die beitragszahlenden Mitglieder und bekommen auch eine eigene Krankenversichertenkarte. Unser Leistungsportfolio umfasst neben den gesetzlichen Pflichtleistungen ein breites Spektrum an attraktiven Zusatzleistungen und Bonusprogrammen, zum Beispiel den IKK Aktivbonus, den IKK Gesundheitsbonus oder den IKK Babybonus. Möchten Sie gerne mehr erfahren? Sprechen Sie uns einfach an, über unsere IKK-Service-Hotline stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung und informieren Sie über Ihre Möglichkeiten.
So stellen Sie einen Antrag auf Familienversicherung
Hier können Sie sich Ihren Antrag auf Familienversicherung herunterladen.
Senden Sie uns den ausgefüllten Antrag per Post zu:
IKK Südwest
66098 Saarbrücken
Die Aufnahme in die Familienversicherung kann auch ganz einfach über unsere Online-Geschäftsstelle erfolgen.
- In die Online-Geschäftsstelle einloggen
- Notwendige Daten unter
Mein Postfach -> Anträge & Formulare -> Neuantrag Familienversicherung
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