Akupunktur

Akupunkturnadeln liegen auf dem Teller

Die Akupunktur ist bereits seit vielen Jahren eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und wird oft als Ergänzung zur Schulmedizin eingesetzt – allerdings übernimmt die Krankenkasse die Kosten bei genau festgelegten Krankheitsbildern.

Bei der Akupunktur werden spezielle Nadeln an bestimmten Punkten in die Haut gesetzt. Viele Patienten empfinden die Behandlung als entspannend und schmerzlindernd. Denn Akupunktur kann Blockaden und Störungen im Körper lösen und Schmerzen lindern. Auf dieser Seite erklären wir Ihnen, wie eine Akupunkturbehandlung abläuft und wann die Kosten einer Akupunktur von Ihrer Krankenkasse übernommen werden.

Wann wird die Akupunktur von der Krankenkasse bezahlt?

Die Akupunktur mit Nadeln, ohne elektrische Stimulation, ist mittlerweile eine Kassenleistung. Die Kosten für die Akupunktur werden von der Krankenkasse IKK Südwest übernommen, wenn …

1.

… sie bei chronischen Schmerzen in der Lendenwirbelsäule oder bei Kniegelenkarthrose zum Einsatz kommt.

2.

… die Schmerzen seit mindestens sechs Monaten bestehen und ärztlich dokumentiert sind.

3.

… die Akupunkturbehandlung von einem Vertragsarzt mit Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung und nachgewiesener Weiterbildung in Akupunktur durchgeführt wird.

  • Haben Sie einen Behandlungszyklus mit bis zu 10 beziehungsweise bei medizinischer Notwendigkeit mit bis 15 Sitzungen abgeschlossen, möchten aber beispielsweise die Akupunktur an der Lendenwirbelsäule wiederholen, werden die Kosten nur übernommen, wenn die erneute Behandlung mindestens 12 Monate nach Abschluss der ersten Therapie beginnt. Ausschlaggebend ist, dass dieselbe Ursache erneut behandelt wird.

Nutzen Sie die Vorteile

  • Für die Akupunktur-Behandlung bei chronischen Beschwerden im Rücken- oder Kniebereich übernehmen wir die Kosten.
  • Die Behandlung wird direkt über Ihre Gesundheitskarte abgerechnet.

Fragen und Antworten zu Akupunktur

Die Akupunktur ist eine Methode aus der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) und zählt zu den Naturheilverfahren beziehungsweise zum Bereich der Alternativmedizin. Im menschlichen Körper gibt es entlang sogenannter Meridiane (Energiebahnen) insgesamt 365 Akupunkturpunkte, von denen jedoch nur weniger als 100 im Rahmen einer Akupunkturbehandlung genutzt werden.

Auf diese Punkte setzt man spezielle Nadeln, die im Körper einen stimulierenden Nervenreiz verursachen. Dadurch werden im Gehirn vermehrt schmerzlindernde und stimmungsaufhellende Hormone ausgeschüttet, unter anderem Serotonin und körpereigene Endorphine. Diese können sich positiv auf verschiedene Organe auswirken und zu einer besseren Zusammenarbeit der Organe führen. Ziel ist es, Blockaden zu lösen und die Selbstheilungskräfte des Körpers zu aktivieren.

Eine Akupunkturbehandlung beginnt immer mit einem Erstgespräch inklusive Anamnese in der ersten Sitzung. Sie informieren den Arzt über Ihre Beschwerden, damit er die richtigen Akupunkturpunkte auswählen kann. Die eigentliche Behandlung findet im Sitzen oder Liegen statt. Der Arzt setzt die Nadeln auf die entsprechenden Akupunkturpunkte entlang der Energiebahnen (Meridiane), die im Körper verlaufen, um die schmerzenden Stellen gezielt anzusprechen. Die Einstiche mit den feinen Einmalnadeln sind nur leicht bis kaum schmerzhaft und oft entfaltet sich schon während der ersten Sitzung eine Wirkung. Die Nadeln verbleiben für ca. 20 bis 30 Minuten am Körper.

Eine Sitzung dauert in der Regel rund 30 Minuten und den Rhythmus der einzelnen Behandlungen legt der Arzt individuell fest.

Die Anzahl der Nadeln, die während der Akupunktur benutzt werden, hängt vom Körperbereich ab:

  • an der Lendenwirbelsäule: 14 bis 20 Nadeln
  • am Knie: 7 bis 15 Nadeln (pro Knie)
  • bei Rückenschmerzen, abgesehen von chronischen Schmerzen in der Lendenwirbelsäule
  • während der Schwangerschaft beziehungsweise als Geburtsvorbereitung
  • bei Migräne
  • bei Allergien
  • bei Stress

Diese Einsatzgebiete gehören nicht zu den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und müssen deswegen selbst bezahlt werden.

Die IKK Südwest übernimmt die Kosten für die Akupunktur pro Krankheitsfall für bis zu 10 Behandlungen – die Sitzungen müssen innerhalb von maximal 6 Wochen stattfinden. Wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt, sind auch bis zu 15 Behandlungen innerhalb von höchstens 12 Wochen abrechnungsfähig. Die Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse für eine erneute Behandlung wegen derselben Indikation ist jedoch erst zwölf Monate nach der letzten Behandlung möglich.

Die Kosten für Akupunkturleistungen werden direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte abgerechnet, sofern der behandelnde Arzt über eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung verfügt. Ein separater Antrag ist nicht erforderlich und Sie benötigen in der Regel auch keine Überweisung oder Verschreibung vom Hausarzt.

Heilpraktiker oder Ärzte ohne Kassenzulassung können Akupunktur nur privat anbieten; die Kosten werden in diesen Fällen nicht von der Krankenkasse IKK Südwest übernommen.

Im rechten Bildbereich zwei Köpfe von Call-Center-Mitarbeitern mit Headset

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