Was muss ich beim Krankenkassenwechsel als Student beachten?

Studenten, deren Familienversicherung endet, die Mitglied einer anderen Krankenkasse sind oder die eine Beschäftigung aufnehmen, wodurch die Familienversicherung endet, können die Mitgliedschaft bei unserer IKK Südwest wählen.

Auch Studenten, die vorher bei der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert waren, können unsere Krankenversicherung für Studenten in Anspruch nehmen, sobald die Versicherungspflicht eintritt.

Die Krankenversicherung für Studenten wird nicht durchgeführt, wenn der Student bei der IKK Südwest familienversichert ist oder sich von der Versicherungspflicht befreien lässt und eine Versicherung bei einer privaten Krankenversicherung nachweist.

Studierende sind in der Regel bis zu ihrem 25. Lebensjahr bei den Eltern mitversichert. Haben Sie Wehrdienst oder einen gesetzlich geregelten Freiwilligendienst geleistet, verlängert sich die Familienversicherung. Mit dem Ende der Familienversicherung beginnt üblicherweise sofort die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten. Für versicherungspflichtige Studenten ist der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag gesetzlich festgelegt. Wird ein kassenindividueller Zusatzbeitrag erhoben, ist dieser zusätzlich vom Studenten zu zahlen.

Diese studentische Krankenversicherung besteht längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verlängerung der Krankenversicherung der Studenten möglich. Wenn Sie Leistungen nach dem BAföG beziehen und beitragspflichtig kranken- und pflegeversichert sind, können Sie einen Zuschuss beim Amt für Ausbildungsförderung beantragen.