Ich habe einen Widerspruch eingereicht. Kann ich diesen Widerspruch auf wieder zurücknehmen? (Widerruf des Widerspruchs)
Ja. Ein Widerspruch kann jederzeit wieder schriftlich zurückgenommen werden. Bitte beachten Sie die Hinweise auf unserer Fachseite Widerspruch und Widerruf.