Was sind Beratungseinsätze?

Pflegebedürftige, die in häuslicher Umgebung durch Angehörige oder Bekannte gepflegt werden, erhalten Pflegegeld. Um die Qualität und Versorgung der Pflegebedürftigen in diesen Fällen sicherzustellen, sieht der Gesetzgeber regelmäßige Beratungen durch einen Pflegedienst vor. Diese Hausbesuche nennt man Beratungseinsätze.

Der Beratungseinsatz ist eine wertvolle Form der praktischen und pflegefachlichen Unterstützung. Er zielt darauf ab, für Pflegebedürftige die bestmögliche Pflege sicherzustellen.

Wichtig

Die Beratungseinsätze sind für die Empfänger, die ausschließlich Pflegegeld erhalten, verpflichtend. Werden die Besuche nicht nachgewiesen, kann es zum Verlust des Pflegegeldes führen.

Wie läuft ein Beratungseinsatz ab?

Eine Pflegekraft steht neben einer älteren Frau und spricht mit ihr

Beratungseinsätze sind Hausbesuche eines Pflegedienstes zur Beratung und Begutachtung der Pflegesituation bei Ihnen als Pflegegeldempfänger, wenn Sie nicht zusätzlich von einem Pflegedienst gepflegt werden.

Sinnvoll ist es auch, wenn dabei die Personen anwesend sind, die bei Ihnen die Pflege durchführen.

Bei den Beratungseinsätzen erhalten Ihre pflegenden Angehörigen oder Bekannten konkrete Hilfestellungen und Tipps bei der Pflegetätigkeit durch den Pflegedienst. Sie haben zusammen mit Ihrer Pflegeperson hierbei die Möglichkeit, individuelle Probleme bei der Pflege und Betreuung anzusprechen und zu besprechen. Durch den regelmäßigen Beratungseinsatz kann auch die Wirkung der vereinbarten beziehungsweise verbesserten Maßnahmen überprüft und gegebenenfalls weitere Maßnahmen eingeleitet werden.

Der Pflegedienst prüft dabei auch, wie die häusliche Pflege durch Leistungen Ihrer IKK Südwest verbessert werden kann.

Hierzu zählen:

  • Möglichkeit der Höherstufung Ihres Pflegegrades
  • Bedarf an Hilfsmitteln (zum Beispiel Pflegebett, Rollator, Hebehilfe, Verbandmittel)
  • Tipps für Pflegesituationen im Alltag
  • Umstellung der Pflegesituation (zum Beispiel Kombination aus Pflegesach- und Geldleistungen, Kurzzeit- oder Verhinderungspflege)
  • Hebe- und Lagerungstechniken
  • Hinweise auf Pflegekurse und Pflegeschulungen

Der Pflegedienst dokumentiert seine Erkenntnisse auf einem entsprechenden Formular und leitet dieses Formular an die Pflegekasse der IKK Südwest weiter.
Die Pflegekasse nutzt die Erkenntnisse aus dem Formular, um entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung der Pflege zu ergreifen.

Dazu gehören:

  • Weiterleitung an den Medizinischen Dienst (mit Einwilligung)
  • Angebot einer Pflegeberatung
  • bei fehlender Einwilligung der Datenweiterleitung an die Pflegekasse kann der Pflegedienst auf Pflegestützpunkte zur Beratung verweisen
  • Weiterleitung der Informationen im Hause der IKK Südwest, falls weitere Hilfsmittel oder Leistungen benötigt werden

Warum werden Beratungseinsätze durchgeführt?

Ziel der Beratungseinsätze ist die Sicherstellung der Qualität Ihrer häuslichen Pflege sowie die Unterstützung und Hilfestellung Ihrer Angehörigen oder Bekannten, die Sie pflegen.

Wie häufig werden Beratungseinsätze durchgeführt und was passiert, wenn der Beratungseinsatz nicht erfolgt?

Die Anzahl der vorgeschriebenen der Beratungseinsätze und die entsprechenden Fristen zur Einreichung des Nachweises richtet sich nach dem Pflegegrad.

Pflegegrad 1

Häufigkeit der Beratungen:

  • Halbjährlich Anspruch auf einen Beratungseinsatz
  • die Durchführung ist jedoch freiwillig

Fristen für die Durchführung und Einreichung des Nachweises:

Keine Fristen

Pflegegrad 2 und 3

Häufigkeit der Beratungen:

  • halbjährliche Beratungseinsätze
  • verpflichtend

Fristen für die Durchführung und Einreichung des Nachweises

01.01. – 30.06.
01.07. – 31.12.

Pflegegrad 4 und 5

Häufigkeit der Beratungen

  • vierteljährliche Beratungseinsätze
  • verpflichtend

Fristen für die Durchführung und Einreichung des Nachweises

01.01. – 31.03.
01.04. – 30.06.
01.07. – 30.09.
01.10. – 31.12.

Tipp

Der Beratungseinsatz kann bei jedem zweiten Besuch des Pflegedienstes und auf Ihren Wunsch als Videokonferenz durchgeführt werden.

Die Beratungseinsätze sind uns als Pflegekasse nachzuweisen. In der Regel übernimmt den Nachweis der Pflegedienst. Sollte der Pflegedienst den Nachweis nicht rechtzeitig erbringen, informieren wir Sie zeitnah per Brief. Sollte der Nachweis dann nicht innerhalb einer von uns gesetzten Frist nachgereicht werden, wird das Pflegegeld ab dem Folgemonat des Fristablaufs um 50 Prozent gekürzt.

Wird der Nachweis auch nach einer erneuten Erinnerung nicht eingereicht, kann dies sogar zur vollständigen Einstellung des Pflegegeldes führen.

Der Anspruch auf Pflegegeld ab dem Tag des Beratungseinsatzes besteht erneut, wenn der Nachweis über den Beratungseinsatz nachträglich eingereicht wird.

Wichtig

Bitte denken Sie daher frühzeitig daran, mit Ihrem Pflegedienst einen Termin zum Beratungseinsatz zu vereinbaren.

Beispiel für Einreichung des Nachweises:

Fristablauf Nachweis30.06.2024
Anforderung Nachweis Beratungseinsatz per Brief durch die IKK Südwest25.07.2024
Kürzung Pflegegeld um 50 % bei fehlendem NachweisAb 01.09.2024
Erneute Anforderung Nachweis Beratungseinsatz für das 1. Halbjahr02.09.2024
Einstellung Pflegegeld bei NichteinreichungAb 01.10.2024

Wer führt die Beratungseinsätze durch und wer übernimmt die Kosten?

Für die Durchführung der Beratungseinsätze beauftragen Sie als Pflegegeldempfänger

  • einen zugelassenen Pflegedienst
  • eine Pflegefachkraft einer Pflegeberatungsstelle
  • oder eine von der Pflegekasse zugelassene, jedoch nicht von ihr beschäftigte Pflegefachkraft.

Empfehlung

Wenn Sie immer den gleichen Pflegedienst wählen, können Veränderungen der Situation besser erkannt werden.

Die Kosten hierfür werden von uns direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet.

Häufige Fragen zu Beratungseinsätzen

Viele Pflegedienste bieten einen entsprechenden Service an. Bitte erfragen Sie diesen Service direkt bei Ihrem Pflegedienst. Ein Erinnerungsservice der Pflegekasse erfolgt hier nicht.

Bitte nehmen Sie hier Kontakt mit der Pflegekasse und dem Pflegedienst auf, damit der Nachweis zügig an der entsprechenden Stelle vorliegt.

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Anbieter frei zu wählen. Bitte wenden Sie sich in dem Fall an einen anderen Pflegedienst oder nutzen Sie den Kontakt zum Pflegestützpunkt, um sich hier beraten zu lassen.

Sobald der Nachweis der Pflegekasse vorliegt, wird die Nachzahlung des Pflegegeldes ab dem Tag des Beratungseinsatzes veranlasst. Gab es bei der Einreichung Verzögerungen, werden wir auch das Pflegegeld nachzahlen.

Nein, der Beratungseinsatz zählt immer für das vorgegebene Quartal oder Halbjahr. Wenn ein Beratungseinsatz für das erste Halbjahr (bis 30.06.) hätte erfolgen sollen und am 05.07. nachgeholt wird, zählt der Einsatz für das erste Halbjahr. Für das zweite Halbjahr (01.07. – 31.12.) muss erneut ein Einsatz erfolgen. Auch ein Aufenthalt im Krankenhaus oder in der Reha entbindet Sie nicht von dem Nachweis des Beratungseinsatzes.

In der Regel übernimmt die Pflegefachkraft für Sie die Einreichung. Sollte dies im Ausnahmefall nicht erfolgen, können Sie uns per Mail (service@ikk-sw.de) den Nachweis einreichen.

Ja, auch hier muss ein Beratungseinsatz von Ärzten oder Pflegekräften nachgewiesen werden. Die Kosten werden ebenfalls bis zu einem Betrag Höhe 23 Euro bei Pflegegrad 2 und 3 und in Höhe von 33 Euro bei Pflegegrad 4 und 5 von der Pflegekasse der IKK Südwest übernommen. Bitte reichen Sie uns hierzu die Rechnung ein.

Auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes erhalten Sie auch die Formulare zum Nachweis des Betreuungseinsatzes in verschiedenen Sprachen.

IKK-Pflege-Hotline

Sieben Tage in der Woche rund um die Uhr für Sie erreichbar.

Hier erhalten Sie Auskunft zu Leistungen der Pflegeversicherung, Antragstellung, Pflegezeit und Unterstützung bei der Suche nach einem Pflegeheimplatz.