GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Das ändert sich

Holzklötze auf einem Tisch bilden in schwarzen Buchstaben das Wort „REFORM“

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll die finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisiert werden.

Für Versicherte gibt es Änderungen bei bestimmten Leistungen, beim Zahnersatz und bei den gesetzlichen Zuzahlungen.

Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel

Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel gehören nicht mehr zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Krankenkassen diese Arzneimittel auch nicht mehr als freiwillige Satzungsleistung anbieten.

Gesetzliche Zuzahlungen steigen

Die gesetzlichen Zuzahlungen werden zum 1. Januar 2027 angehoben. Zum Beispiel steigt bei Arzneimitteln die bisherige Mindestzuzahlung von 5 auf 7,50 Euro und die Höchstzuzahlung von 10 Euro auf 15 Euro.

Die Belastungsgrenzen bleiben bestehen: Versicherte müssen grundsätzlich höchstens 2 Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt für gesetzliche Zuzahlungen aufbringen. Für schwerwiegend chronisch Kranke gilt weiterhin eine Belastungsgrenze von 1 Prozent.

Geringerer Zuschuss für Zahnersatz

Der Festzuschuss der Krankenkasse für die Regelversorgung mit Zahnersatz sinkt ab dem 1. Januar 2027 von bisher 60 auf 50 Prozent.

Wer regelmäßig die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen wahrnimmt, erhält weiterhin einen höheren Zuschuss:

  • nach fünf Jahren lückenlosem Bonusheft: 60 Prozent
  • nach zehn Jahren lückenlosem Bonusheft: 65 Prozent

Für Versicherte mit geringem Einkommen bleibt die Härtefallregelung bestehen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können die Kosten der Regelversorgung weiterhin vollständig übernommen werden.

Beitragsbemessungsgrenze und Versichertenpflichtgrenze in 2027

Über die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze und Versichertenpflichtgrenze werden sie Sie auf unserer Fachseite Rechenwerte rechtzeitig informieren.

Reform der Pflegeversicherung

Auf unserer Fachseite erhalten Sie Informationen zur geplanten Reform der Pflegeversicherung.