Geplante Reform der Pflegeversicherung

Holzklötze, die das Wort „REFORM“ bilden, liegen auf einem Tisch vor einem verschwommenen Hintergrund, der einen Gerichtssaal darstellt.

Die Bundesregierung plant eine Reform der Pflegeversicherung.

Ziel ist es,

  • die Finanzierung der Pflegeversicherung langfristig zu sichern,
  • pflegende Angehörige besser zu unterstützen sowie
  • Leistungen einfacher und verständlicher zu gestalten.

Die geplanten Änderungen befinden sich derzeit noch in der Vorbereitung und sind noch nicht beschlossen. Nach derzeitigem Stand sollen erste Regelungen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Bis dahin gelten die derzeitigen gesetzlichen Regelungen der Pflegeversicherung unverändert. Sobald die Reform beschlossen ist und konkrete Auswirkungen feststehen, informieren wir Sie an dieser Stelle über die wichtigsten Neuerungen und deren Bedeutung für Versicherte.

Weitere Informationen zu den geplanten Änderungen und Fragen und Antworten (FAQ) finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).