Bekanntmachung von Ausschreibungen

Die IKK Südwest schreibt aus:

Die Vertragsschlüsse erfolgen jeweils im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“. Dabei handelt es sich nicht um ein Verfahren im Sinne des Vergaberechts. Um ein möglichst hohes Maß an Transparenz zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung europaweit im Vergabeportal ted.europa.eu. Ein Vertragsbeitritt ist je nach Bedarf jederzeit bis zum Auslaufen des Vertrages und zu den gleichen Bedingungen möglich. Die Bekanntmachung mit den notwendigen Informationen wurde auf ted.europa.eu veröffentlicht. Dort wird auf das Portal der Deutschen eVergabe verwiesen. Interessierte Personen können sich die Teilnahmeunterlagen sowie die Vertragsunterlagen per Email bei der Kontaktadresse julia.wegner@ikk-sw.de anfordern.

Die Vertragsschlüsse erfolgen jeweils im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“. Dabei handelt es sich nicht um ein Verfahren im Sinne des Vergaberechts. Um ein möglichst hohes Maß an Transparenz zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung europaweit im Vergabeportal ted.europa.eu. Der früheste mögliche Vertragsbeginn ist der 08.02.2023.
Die Bekanntmachung mit den notwendigen Informationen wurde auf ted.europa.eu veröffentlicht. Dort wird auf das Portal der Deutschen eVergabe verwiesen.
Interessierte Personen wenden sich bitte per E-Mail an den Ansprechpartner für den Verbandmittelvertrag unter verbandstoffeSoLei@ikk-sw.de. Es wird dann eine Vertraulichkeitserklärung versandt und nach deren Eingang werden sowohl Vertrag als auch die Eigenerklärung zur Verfügung gestellt. Interessenten, die Vertragspartner werden möchten, müssen die unterschriebenen Vertragsunterlagen sowie die unternehmensspezifischen Informationen per Post (vorab per Mail) einreichen. Danach erfolgt umgehend die Beitrittsbestätigung.

Auskünfte (inklusive Anfragen) sind grundsätzlich nur über die Kommunikation der E-Vergabeplattform, nicht jedoch per Telefon, Telefax, E-Mail, Briefpost usw. zulässig.

Über bereits vergebene Ausschreibungen ab einem Auftragswert von 25.000 Euro informieren wir auf Bekanntmachung über vergebene Aufträge.