Informationen zu Arztbriefen, Befunden und Co.
Ihre Rechte als Patient
Als Patient steht Ihnen eine ganze Reihe von Rechten zu, die auf einem sogenannten Behandlungsvertrag beruhen. Dieser beginnt, sobald der Arzt Ihre Behandlung annimmt.
Zu diesen Patientenrechten gehören zum Beispiel das Recht auf eine qualifizierte Behandlung, auf Information, auf Aufklärung und Einwilligung bzw. Ablehnung der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behandlung. Des Weiteren haben Sie das Recht, sich Ihren Arzt frei auszusuchen. Zugelassene Vertragsärzte oder Krankenhäuser können eine Behandlung jedoch ablehnen, wenn zum Beispiel nicht genügend Kapazitäten vorhanden sind.
Patientenrecht stärkt Position des Patienten
Seit 26. Februar 2013 ist das neue Patientenrechtegesetz (PRG) in Kraft.
Durch mehr Transparenz und Rechtssicherheit ist die Position der Patienten gegenüber Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen gestärkt worden.
Die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Leistungserbringern und Krankenkassen wird vereinfacht und die Patienten müssen bei Behandlungsfehlern stärker durch die gesetzliche Krankenversicherung unterstützt werden.
Bei der IKK Südwest war das schon lange eine Selbstverständlichkeit, so profitieren Sie von einem Team mit langjähriger Erfahrung.
Patientenrechte: Befunde und Krankenakten
Sollten Sie Ihren Arzt wechseln oder zu einem Facharzt überwiesen werden, gehört es zu Ihren Patientenrechten, Ihre bisherigen Befunde vorzuzeigen. Dies erleichtert Ihre Behandlung und der neue Arzt muss keine Untersuchungen doppelt durchführen.
Ärztliche Aufzeichnungen müssen nach Abschluss der Untersuchung zehn Jahre aufgehoben werden. Unterlagen in Verbindung mit einer Strahlenbehandlung oder einem Geburtsschaden werden in der Regel 30 Jahre aufgehoben. Nähere Angaben zu den Aufbewahrungsfristen erhalten Sie auf den Seiten der Bundesärztekammer.
Als Patient können Sie Ihre Behandlungsakten einsehen und sich gegebenenfalls einen Auszug geben lassen. Dieser beinhaltet zum Beispiel Ergebnisse von Laboruntersuchungen, EKGs, Röntgenbildern sowie Aufzeichnungen über den Verlauf der Krankheit. Dem Arzt bleibt jedoch vorbehalten, subjektive Einschätzungen in der Akte zu schwärzen.
Einschränkungen bei der Einsicht gibt es bei psychiatrischen Behandlungen oder wenn die Behandlung anderer Personen, wie zum Beispiel von Familienangehörigen, berührt wird.
Sie als Patient haben jedoch einen Informationsanspruch und müssen aufgrund Ihrer Patientenrechte über Befunde und Daten informiert werden, die von Ihnen gespeichert werden.
Ein Recht auf die Herausgabe von Originalunterlagen besteht nicht. Sie können jedoch bei Bedarf Kopien machen. Entbinden Sie Ihren Arzt von der Schweigepflicht, können auch Fachärzte etc. die Befunde und Unterlagen erhalten. Meist reicht gemäß den Patientenrechten ein Arztbrief oder ein Telefonat zwischen den Ärzten aus.
IKK-Versicherte haben das Recht zu erfahren, welche Leistungen Ihr Arzt mit der IKK Südwest abrechnet. Spätestens vier Wochen nach Ablauf eines Quartals kann sich jeder Patient über die in Rechnung gestellten Leistungen bei seinem Arzt informieren, ebenso bei Klinikaufenthalte. Außerdem können Sie einmal pro Quartal Informationen zu den abgerechneten Leistungen bei Ihrem Arzt anfordern. Möchten Sie diese Informationen jedes Quartal erhalten, ist der Arzt dazu berechtigt, eine Aufwandspauschale von einem Euro, zuzüglich Versandkosten, zu verlangen.
Gesetzlich Versicherte haben darüber hinaus das Recht, sich über die im Vorjahr abgerechneten Leistungen von Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten, Sanitätshäusern usw. bei ihrer Krankenkasse zu informieren.
Rechte bei möglicher fehlerhafter Behandlung
Bei fehlerhafter Behandlung oder unzureichender Aufklärung über mögliche Risiken einer Behandlung können dem Patienten Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche zustehen.
Für alle weiteren Fragen hierzu wenden Sie sich einfach an unser Team Behandlungsfehlermanagement.
Sie erreichen uns: Montag bis Freitag von 08.00 bis 16.00 Uhr Kostenfrei unter 0800/127 0 127 oder E-Mail: Behandlungsfehler@ikk-sw.de |