Fragen und Antworten zum Unfallfragebogen

Sie hatten einen Unfall und müssen zum Arzt oder vielleicht sogar ins Krankenhaus? Wichtig ist jetzt erst einmal, dass Sie wieder gesund werden. Um die Kosten für Ihre Unfallbehandlung kümmern wir uns. Wir prüfen, ob wir hierbei Schadenersatzansprüche gegenüber dritten Personen oder Versicherungsgesellschaften geltend machen können. Hierbei bitten wir um Ihre Mithilfe. Sie erhalten ein Schreiben von uns. Die für uns relevanten Fragen können Sie schnell und bequem  von zu Hause aus online beantworten. Informationen dazu haben wir Ihnen auf dieser Seite zusammengestellt:

Hier haben wir Ihnen die häufigsten Fragen und Antworten zum Unfallfragebogen zusammengestellt.

Unter dem Begriff Unfall versteht man ein „zeitlich begrenztes, plötzliches, unfreiwilliges und von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis“. Dies kann sein:

  • ein Verkehrsunfall
  • ein Sportunfall
  • eine Verletzung durch Tiere
  • eine Verletzung durch eine Schlägerei/einen Überfall
  • ein Unfall im häuslichen Bereich
  • ein Unfall in öffentlichen Verkehrsmitteln
  • ein Unfall, weil Verkehrssicherungspflichten nicht eingehalten wurden (zum Beispiel Räum- und Streupflicht)

Bei einem Arbeitsunfall steht der Unfall im direkten Bezug zur Arbeit, dies bezieht sich auch auf Unfälle auf dem Weg zwischen Arbeit und Wohnung. Diese Behandlungskosten trägt die gesetzliche Unfallversicherung. Hier fallen keine gesetzlichen Zuzahlungen für Sie an. Von uns bereits getragene Behandlungskosten werden bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger geltend gemacht.

Ärzte, Krankenhäuser, Rettungsdienste oder andere Leistungserbringer teilen uns so gut wie nie den genauen Hergang eines Unfalls mit. Wenn wir vom Arzt, Krankenhaus etc. eine Diagnose gemeldet bekommen, die auf eine Verletzung hinweist, benötigen wir von Ihnen detaillierte Angaben zum Unfallhergang. Sie haben die Möglichkeit, unsere Fragen online zu beantworten. Hierfür senden wir Ihnen weitergehende Informationen (Web-Adresse, QR-Code, Einmal-Kennwort) zu. Gerne können Sie uns Ihre Unfallschilderung auch unter der kostenfreien IKK Unfallfragebogen-Hotline 0800/133 00 33 mitteilen. Anhand Ihrer Angaben versuchen wir zu ermitteln, ob eventuell ein Schadenersatzanspruch entstanden sein könnte.

Wenn ein Unfall durch Dritte verursacht wurde, geht der Schadenersatzanspruch des Versicherten auf die IKK Südwest über. Dies bedeutet, dass wir die Ihnen gesetzlich zustehenden Behandlungskosten übernehmen und diese anschließend vom Verursacher oder von dessen Haftpflichtversicherung zurückfordern.

Der Anspruch geht auf die IKK Südwest über, soweit es sich um Behandlungskosten handelt. Unabhängig davon bleibt es Ihnen selbstverständlich unbenommen – gegebenenfalls über einen Rechtsanwalt – Ihre eigenen Ansprüche (zum Beispiel auf Schmerzensgeld, Schadenersatz usw.) beim Unfallverursacher beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherer geltend zu machen.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, unsere Fragen digital zu beantworten. Die hierfür notwendigen Informationen (Web-Adresse, QR-Code, Einmal-Kennwort) senden wir Ihnen per Post zu. Folgende Alternativen stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Machen Sie Ihre Angaben ganz einfach in unserer IKK Südwest-App. Gehen Sie hierzu in das Postfach unter Anträge oder
  • scannen Sie mit Ihrem Smartphone/Tablet den Ihnen übersandten QR-Code oder
  • nutzen Sie die Ihnen übersandte Web-Adresse, um direkt zu unseren Online-Fragen zu gelangen

Um die notwendige Datensicherheit zu gewährleisten, senden wir Ihnen hierfür ein Einmal-Kennwort zu.
Sofern Sie nicht die Möglichkeit haben, unsere Fragen online zu beantworten, können Sie uns auch gerne unter der kostenfreien IKK Unfallfragebogen-Hotline 0800/133 00 33 anrufen.

Durch die verantwortungsbewusste Verwendung von Versichertengeldern möchten wir die Versichertengemeinschaft der IKK Südwest vor unnötigen Ausgaben bewahren. Der Schadenersatzanspruch gegenüber dem Verursacher oder der Haftpflichtversicherung trägt zur finanziellen Stabilität der IKK Südwest bei. Die erhaltenen Gelder helfen uns, unser Leistungsangebot beizubehalten und zu erweitern, wie zum Beispiel unser Bonusprogramm.

Da die Behandlungen möglicherweise an mehreren Tagen beziehungsweise von mehreren Leistungserbringern (Klinik, Arzt usw.) erbracht werden, ist es für uns nicht ersichtlich, ob es sich um ein und denselben Unfall handelt.

Wenn von einem Arzt eine Diagnose gestellt wurde, die darauf hinweist, dass es sich um einen Unfall handeln könnte, benötigen wir von Ihnen Angaben zum Unfallgeschehen. Sie haben die Möglichkeit unsere Fragen telefonisch oder online zu beantworten.

Bitte beantworten Sie unsere Fragen in jedem Fall, auch wenn Sie keinen Unfall vermuten. Unter Umständen können wir die Behandlungskosten ganz oder teilweise zurückerhalten und somit unsere Versichertengemeinschaft entlasten. Gerne können Sie uns Ihre Unfallschilderung unter der kostenfreien IKK Unfallfragebogen-Hotline 0800/ 133 00 33 mitteilen.

Bei einem selbst verschuldeten Unfall entstehen Ihnen durch Beantwortung des Fragebogens keine Nachteile. Lediglich bei vorsätzlich selbst zugezogenen Erkrankungen könnte es gegebenenfalls zu Leistungseinschränkungen kommen.

Vor allem, wenn noch weitere Personen an dem Unfall beteiligt waren, bitten wir Sie, genaue Angaben zu allen Beteiligten und deren Haftpflichtversicherungen zu machen. Sogar bei selbst verschuldeten (Verkehrs-)Unfällen kann die IKK Südwest in manchen Fällen Schadenersatzansprüche bei Versicherungen geltend machen, ohne dass Ihnen oder einem weiteren Unfallbeteiligten hieraus Nachteile entstehen.