Fragen und Antworten zu IGeL-Leistungen
Was sind IGeL-Leistungen?
IGel-Leistungen nennt man die sogenannten indivduellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Dabei handelt es sich um Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind, weil sie entweder vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bisher nicht bewertet wurden oder deren Einführung sogar vom G-BA nach sorgfältiger und umfassender Prüfung wegen des unzureichenden medizinischen Nutzens abgelehnt wurden.
Der G-BA setzt sich gleichberechtigt aus Vertretern der Krankenkassen und der Ärzte zusammen und entscheidet über die Aufnahme von Leistungen in den gesetzlichen Leistungskatalog.
- Wer bietet diese Leistungen an?IGeL-Leistungen werden von Ärzten zusätzlich angeboten und privat abgerechnet.
- Welchen Nutzen haben die IGeL-Leistungen?Für die meisten der als IGeL angebotenen Untersuchungen ist keineswegs sicher, dass sie einen entsprechenden Nutzen nach sich ziehen. Dies gilt insbesondere für zusätzlich angebotene Vorsorgeuntersuchungen.
- Worauf müssen Patienten achten?Da es keine abschließende Auflistung aller individueller Gesundheitsleistungen noch eine einheitliche Preisübersicht gibt, sind die Ärzte dazu verpflichtet, ihre Patienten vor der Behandlung über die anfallenden Kosten aufzuklären und im Anschluss eine Rechnung unter Angabe aller Einzelpositionen zu erstellen.
- Soll ich IGeL-Leistungen in Anspruch nehmen?Die IKK Südwest empfiehlt, sich vor der Inanspruchnahme einer solchen Leistung umfassend über den Nutzen und die Risiken zu informieren. Treffen Sie keine übereilten Entscheidungen. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen decken alle medizinisch notwendigen Vorsorgeuntersuchungen und Behandlungen einschließlich der Diagnostik ab.
Auf www.igel-monitor.de finden Sie Bewertungen zu IGeL-Leistungen. Die Internetseite, die vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (MDS) betrieben wird, wählt die untersuchten IGeL-Leistungen nach bestimmten Kriterien aus: Sie müssen von niedergelassenen Ärzten in ihrer Praxis angeboten werden – Angebote von Heilpraktikern und Krankenhäusern werden nicht berücksichtigt. Zudem müssen sie bei einer größeren Anzahl von Ärzten in Anspruch genommen werden können oder für die Nutzer von besonderem Interesse sein.