Erleichterter Zugang zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) durch Berücksichtigung von Kindern
Seit dem 1. August 2017 werden Mütter oder Väter bei der Berücksichtigung von Vorversicherungszeiten in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) bessergestellt. Rentnerinnen und Rentner können sich jeweils pauschal drei Jahre pro Kind, Stiefkind oder Pflegekind auf die Vorversicherungszeit der KVdR anrechnen lassen.
Mit dieser Regelung können nun auch Personen in der KVdR versichert werden, die bisher nicht die Vorversicherungszeiten erfüllt hatten.
Eine KVdR ist oft preisgünstiger und bietet viele Vorteile. Wir beraten Sie gerne, ob für Sie eine Aufnahme in die Krankenversicherung der Rentner günstiger ist als Ihre bisherige Versicherung. Sollten Sie eine erneute Prüfung der Voraussetzungen in die KVdR wünschen, genügt ein formloser Antrag.
Unser Tipp: Lassen Sie Ihre Vorversicherungszeit prüfen. Gerne unterstützen wir Sie dabei. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf