Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Zuschüsse zur Wohnungsanpassung

Eine barrierefreie Dusche

Die Pflegekassen können finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes der pflegebedürftigen Personen gewähren.

Die finanziellen Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können gewährt werden, wenn dadurch im Einzelfall

  • die häusliche Pflege überhaupt ermöglicht wird,
  • die häusliche Pflege erheblich erleichtert und damit eine Überforderung der Leistungskraft der pflegebedürftigen Person und der Pflegenden verhindert wird,
  • oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederhergestellt, also die Abhängigkeit von personeller Hilfe verringert wird.

Wer hat Anspruch auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

Anspruch haben Pflegebedürftige, die mindestens mit dem Pflegegrad 1 eingestuft wurden. Voraussetzung ist zudem, dass die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen die Pflege zu Hause erleichtern oder sogar erst ermöglichen.

Wie können wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragt werden?

Nutzen Sie unser Antragsformular, um Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes zu beantragen.

1. Laden Sie den Antrag herunter oder fordern Sie ihn telefonisch unter 0681/3876-2300 an.

Bitte denken Sie daran, den Antrag zu unterschreiben

Jeder Antrag muss vor dem Abschicken von der pflegebedürftigen Person oder ihrer gesetzlichen Vertretung unterschrieben werden.

Wenn Sie bereits einen Pflegegrad haben und Ihre aktuellen Pflegeleistungen anpassen möchten, können Sie sich den Antrag auf Umstellung der Pflegeleistungen herunterladen.

2. Reichen Sie den ausgefüllten Antrag bei Ihrer IKK Südwest ein. Wir prüfen schnell und unbürokratisch, welche Leistungen Ihnen zustehen.

Leistungshöhe

Die Pflegekassen können eine Erstattung bis zu einem Betrag in Höhe von 4.180 Euro je Maßnahme gewähren. Hierbei handelt es sich um

Maßnahmen, die eine Anpassung der eigenen Wohnumgebung an die Bedürfnisse des pflegebedürftigen Menschen bezwecken.


Zum Beispiel:

  • Treppenlifter
  • Aufzüge
  • Einbau von Fenstern mit Griffen in rollstuhlgerechter Höhe

Maßnahmen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubtanz verbunden sind.


Zum Beispiel:

  • Türverbreiterung
  • fest installierte Rampen
  • Erstellung von Wasseranschlüssen bei der Herstellung von hygienischen Einrichtungen
  • Austausch der Badewanne durch eine bodengleiche Dusche

Technische Hilfen im Haushalt: Ein- und Umbau von Mobiliar, das entsprechend den Erfordernissen der Pflegesituation individuell hergestellt oder umgestaltet wird.


Zum Beispiel:

  • motorisch betriebene Absenkung von Küchenhängeschränken

Ändert sich die Pflegesituation und werden weitere Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung erforderlich, handelt es sich erneut um eine Maßnahme, sodass ein weiterer Zuschuss bis zu einem Betrag von 4.180 Euro gewährt werden kann.

Hierbei ist jedoch zu beachten, dass nicht jeder einzelne Schritt automatisch als eigenständige Maßnahme zählt, wenn die Verbesserungen in mehreren Schritten umgesetzt werden.

Umzug in eine pflegegerechte Wohnung

Falls ein Umzug in eine neue pflegegerechte Wohnung bevorsteht (zum Beispiel in eine barrierefreie Wohnung im Erdgeschoss), kann die Pflegekasse die Umzugskosten bezuschussen. Auch notwendige Anpassungen in der neuen Wohnung, die für eine verbesserte Wohnumgebung sorgen, können bezuschusst werden. Der maximale Zuschuss für den Umzug sowie die Wohnumfeldverbesserung liegt insgesamt bei 4.180 Euro.

Durchführung von Reparaturen beziehungsweise Wartungen

Wenn von der Pflegekasse geförderte Umbaumaßnahmen repariert oder gewartet werden müssen, können die entstandenen Kosten übernommen werden – sofern der Höchstbetrag von 4.180 Euro nicht erreicht wurde.

Falls eine bereits bezuschusste Maßnahme aufgrund eines Defekts nicht mehr funktioniert, kann ein Ersatz durchgeführt werden.

Voraussetzungen dafür sind:

  • Die Maßnahme ist vollständig unbrauchbar.
  • Es bestehen keine Ansprüche gegen Dritte, die für die Funktionsunfähigkeit verantwortlich sind.

IKK-Pflege-Hotline

Hier erhalten Sie Auskunft zu Leistungen der Pflegeversicherung, Antragstellung, Pflegezeit und Unterstützung bei der Suche nach einem Pflegeheimplatz.

Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 18.00 Uhr.
Freitag von 08.00 bis 17.00 Uhr.