Verhinderungspflege: Auszeit der Pflegeperson

Eine Person bekommt die Schuhe angezogen

Verhinderungspflege ermöglicht es privaten Pflegepersonen, sich eine Auszeit zu nehmen, wenn sie die Pflege vorübergehend nicht selbst übernehmen können.

Gründe für die Nutzung von Verhinderungspflege:

  • Urlaub
  • Krankheit
  • Sonstige Verpflichtungen oder private Angelegenheiten

Verhinderungspflege bietet in diesen Fällen eine alternative Lösung zur Gewährleistung der Betreuung und Pflege.

Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege kann genutzt werden, wenn der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2 hat.

Wer darf die Pflege übernehmen?

Die Ersatzpflege kann von folgenden Personen übernommen werden:

  • Angehörige
  • Freunde, Nachbarn oder Ehrenamtliche
  • Ambulante Pflegedienste
  • Professionelle Pflegekräfte

Wie kann ich Verhinderungspflege beantragen?

Nutzen Sie unser Antragsformular, um Verhinderungspflege zu beantragen.

1. Laden Sie den Antrag als PDF herunter (öffnet im neuen Fenster) oder fordern Sie ihn telefonisch unter 0681/3876-2300 an.

Bitte denken Sie daran, den Antrag zu unterschreiben

Jeder Antrag muss vor dem Abschicken von der pflegebedürftigen Person oder ihrer gesetzlichen Vertretung unterschrieben werden.

Wenn Sie bereits einen Pflegegrad haben und Ihre aktuellen Pflegeleistungen anpassen möchten, können Sie sich den Antrag auf Umstellung der Pflegeleistungen (PDF, öffnet im neuen Fenster) herunterladen.

2. Reichen Sie den ausgefüllten Antrag bei Ihrer IKK Südwest ein. Wir prüfen schnell und unbürokratisch, welche Leistungen Ihnen zustehen.

Leistungsumfang der Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege wird seit dem 1. Juli 2025 über das neue Entlastungsbudget finanziert. Dieses umfasst sowohl die Verhinderungs- als auch die Kurzzeitpflege.

Leistungsumfang:

  • Bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr
  • Maximal 56 Kalendertage pro Jahr
  • Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld für die Dauer des Einsatzes zur Hälfte weitergezahlt

Erstattet werden zum Beispiel:

  • Pflegeeinsätze durch Privatpersonen oder Dienste
  • Fahrtkosten der Ersatzpflegeperson
  • Verdienstausfall bei berufstätigen Angehörigen

Wichtig

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden seit dem 01. Juli 2025 über ein gemeinsames Entlastungsbudget finanziert.

Es stehen insgesamt bis zu 3.539 Euro und 56 Kalendertage pro Jahr zur Verfügung, flexibel nutzbar für beide Leistungen. Eine gesonderte Übertragung von Mitteln ist nicht mehr erforderlich.

Stundenweise Verhinderungspflege

Wird die Pflegetätigkeit nur für wenige Stunden unterbrochen, besteht ein Anspruch auf Verhinderungspflege.

Wird die Pflege an einem Tag für weniger als acht Stunden unterbrochen, erfolgt keine Anrechnung auf den Gesamtanspruch von längstens 56 Kalendertagen. Das Pflegegeld wird in diesen Fällen nicht gekürzt.

IKK-Pflege-Hotline

Hier erhalten Sie Auskunft zu Leistungen der Pflegeversicherung, Antragstellung, Pflegezeit und Unterstützung bei der Suche nach einem Pflegeheimplatz.

Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 18.00 Uhr.
Freitag von 08.00 bis 17.00 Uhr.

Ersatzpflege: Entlastung für pflegende Angehörige (gültig ab 1. Juli 2025)

Wer Angehörige pflegt, braucht selbst auch mal eine Pause. Die Ersatzpflege – auch Verhinderungspflege genannt – schafft genau dafür Raum. Wie Sie sie nutzen, zeigt unser Video.

Diese Fragen beantworten wir im Video:

  • Was ist Ersatzpflege – und wann kommt sie infrage?
  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
  • Was bedeutet die Vorpflegezeit?
  • Wie und wo wird die Ersatzpflege beantragt?
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