Pflegevollmacht – Vorsorge für den Ernstfall

Ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann jeden Menschen unvermittelt treffen und dazu führen, dass man nicht mehr selbst entscheiden kann. In solchen Situationen ist es wichtig, rechtzeitig vorzusorgen.
Wichtig zu wissen: Der Begriff Pflegevollmacht ist kein juristischer Fachbegriff. Gemeint ist in der Regel die Vorsorgevollmacht. Mit ihr legen Sie fest, wer im Notfall Ihre Angelegenheiten regeln darf. Das können beispielsweise der Ehepartner, die Kinder oder eine andere Vertrauensperson sein.
Was ist eine Pflegevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person, die in Ihrem Namen Entscheidungen treffen und Rechtsgeschäfte erledigen darf, wenn Sie es selbst nicht mehr können.
Typische Situationen sind ein länger andauerndes Koma, eine fortgeschrittene Demenzerkrankung oder eine andere schwere Krankheit, die die eigene Entscheidungsfähigkeit einschränkt.
Voraussetzungen für die Erstellung:
- Sie müssen volljährig sein.
- Sie müssen geschäftsfähig sein.
- Eine einmal erteilte Vollmacht kann jederzeit widerrufen oder geändert werden.
Warum ist eine Pflegevollmacht wichtig?
Ohne Vorsorgevollmacht dürfen selbst Ehepartner oder Kinder nicht automatisch für Sie handeln.
Seit 2023 gibt es ein gesetzliches Notvertretungsrecht für Ehegatten. Dieses gilt jedoch ausschließlich für Gesundheitsfragen und ist auf höchstens sechs Monate beschränkt. In allen anderen Bereichen müsste das Gericht einen Betreuer bestellen.
Mit einer Vorsorgevollmacht verhindern Sie ein solches Verfahren. Ihre Vertrauensperson kann sofort handeln und Ihre Angelegenheiten so regeln, wie Sie es wünschen.
Beispiel:
Nach einem Schlaganfall können Sie nicht mehr sprechen. Liegt eine Vollmacht vor, darf Ihr Partner sofort mit Ärzten und Behörden sprechen und Entscheidungen treffen. Ohne Vollmacht müsste das Betreuungsgericht eingeschaltet werden.
Weitere wichtige Vorsorgedokumente
Neben der Vorsorgevollmacht gibt es weitere Dokumente, die unterschiedliche Zwecke erfüllen:
- Patientenverfügung: Hält medizinische Wünsche fest, zum Beispiel zu lebensverlängernden Maßnahmen, wenn man nicht mehr einwilligen kann.
- Betreuungsverfügung: Bestimmt, wen das Gericht als Betreuer einsetzen soll, falls eine gerichtliche Betreuung notwendig wird.
- Generalvollmacht: Eine sehr weitreichende Vollmacht, die sofort ab Unterzeichnung gilt. Sie eignet sich, wenn eine Person bereits zu Lebzeiten umfassend unterstützen soll.
- Testament: Regelt die Verteilung des Nachlasses.
Erstellung und Inhalt einer Pflegevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht muss schriftlich erstellt und eigenhändig unterschrieben werden. Ein offizielles Musterformular ist nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen, zum Beispiel vom Bundesjustizministerium.
Wichtige Inhalte sind:
- Persönliche Daten von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem
- Eine genaue Auflistung der Befugnisse, zum Beispiel für Bankgeschäfte, Vertragsabschlüsse, medizinische Entscheidungen oder Behördenwege
- Ort, Datum und Unterschrift
Wichtige Hinweise:
- Immobiliengeschäfte erfordern eine notarielle Beglaubigung.
- Auch in anderen Fällen kann eine notarielle oder amtliche Beglaubigung sinnvoll sein, da viele Banken und Behörden dies bevorzugen.
- Vollmachten sind nur im Original gültig.
Aufbewahrung und Registrierung
- Bewahren Sie das Original sicher auf.
- Informieren Sie Ihre Vertrauensperson, wo es im Notfall zu finden ist.
- Eine Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist empfehlenswert. Gerichte können dort im Ernstfall sofort erkennen, dass eine Vollmacht existiert.
Widerruf
Eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen werden, solange Sie geschäftsfähig sind. Achten Sie darauf, alle ausgehändigten Originale zurückzufordern und zu vernichten. Anschließend können Sie eine neue Vollmacht mit geänderten Inhalten erstellen.
Wo gibt es weitere Informationen?
Bundesministerium der Justiz – Broschüre „Betreuungsrecht“
Die Broschüre des Bundesministeriums der Justiz erklärt leicht verständlich, welche rechtlichen Möglichkeiten es zur Vorsorge gibt. Sie informiert ausführlich über Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung. Außerdem enthält sie praktische Hinweise und Musterformulierungen, die bei der Erstellung eigener Dokumente helfen.
Verbraucherzentralen – Online-Vorsorgedokumente
Die Verbraucherzentralen bieten ein kostenfreies Online-Tool an, mit dem Sie Schritt für Schritt eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung oder eine Betreuungsverfügung erstellen können. Die Anwendung ist einfach zu bedienen, basiert auf den offiziellen Empfehlungen des Bundesjustizministeriums und sorgt dafür, dass alle wichtigen Punkte berücksichtigt werden.
Bundesnotarkammer – Zentrales Vorsorgeregister
Im Zentralen Vorsorgeregister können Sie Ihre Vorsorgevollmacht registrieren lassen. So wird sichergestellt, dass Gerichte und Ärztinnen im Ernstfall Kenntnis davon erhalten. Das Register speichert nicht den Inhalt, sondern lediglich den Hinweis, dass eine Vorsorgevollmacht existiert und wo sie hinterlegt ist.
