Patientenverfügung – selbstbestimmt entscheiden im Pflegefall

Eine Patientenverfügung ist ein wichtiges Vorsorgedokument, mit dem Sie für den medizinischen Ernstfall vorsorgen können. Sie richtet sich an behandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie an bevollmächtigte oder gerichtlich bestellte Vertreterinnen und Vertreter. Mit einer Patientenverfügung stellen Sie sicher, dass Ihr Wille bezüglich medizinischer Behandlungen respektiert wird, auch wenn Sie ihn aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr äußern können.
Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung. Darin legen Sie vorab fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen, falls Sie nicht mehr einwilligungsfähig sind.
Typische Situationen sind:
- ein Koma,
- eine fortgeschrittene Demenzerkrankung,
- oder eine andere schwere Krankheit, die die eigene Entscheidungsfähigkeit einschränkt.
Die Verfügung greift nur dann, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können. Solange Sie entscheidungsfähig sind, bestimmen allein Sie über medizinische Maßnahmen.
Eine Patientenverfügung wahrt Ihr Selbstbestimmungsrecht. Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte müssen sich an Ihren vorab geäußerten Willen halten. Jede einwilligungsfähige, volljährige Person kann eine Patientenverfügung verfassen.
Rechtliche Grundlagen
Die Patientenverfügung ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Grundlage ist § 1827 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dort ist festgelegt, dass eine volljährige Person für den Fall der eigenen Einwilligungsunfähigkeit schriftlich bestimmen darf, welche medizinischen Untersuchungen, Behandlungen oder Eingriffe sie wünscht oder ablehnt.
Treffen die Festlegungen genau auf die aktuelle Situation zu, sind Ärztinnen und Ärzte daran gebunden. Eine Patientenverfügung kann jederzeit widerrufen werden.
Wichtig: Niemand ist verpflichtet, eine Patientenverfügung zu verfassen. Verträge oder Pflegeleistungen dürfen nicht vom Vorliegen einer Verfügung abhängig gemacht werden. Der Inhalt muss immer Ausdruck Ihres freien Willens sein.
Gerichte haben zudem klargestellt, dass die Verfügung ausreichend konkret formuliert sein muss. Allgemeine Aussagen wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ sind nicht verbindlich, da sie unterschiedlich ausgelegt werden können. Nennen Sie konkrete Situationen und Maßnahmen, damit Ihr Wille im Ernstfall zweifelsfrei erkennbar ist.
Warum ist eine Patientenverfügung wichtig?
Eine Patientenverfügung ist für Menschen jeden Alters sinnvoll, denn ein Unfall oder eine Erkrankung kann jederzeit eintreten. Besonders für Pflegebedürftige und ältere Menschen ist sie wichtig, da das Risiko eines Verlusts der Entscheidungsfähigkeit steigt.
Mit einer Patientenverfügung sorgen Sie dafür, dass Ihre individuellen Wünsche respektiert werden. Sie entlasten Angehörige, die sonst schwerste Entscheidungen stellvertretend treffen müssten, ohne genau zu wissen, was Sie gewollt hätten.
Sie können zum Beispiel festlegen, dass bestimmte lebenserhaltende Maßnahmen unterbleiben, wenn keine Aussicht auf Besserung besteht. Ebenso können Sie ausdrücklich bestimmen, dass bestimmte Behandlungen durchgeführt werden sollen.
Eine Patientenverfügung verhindert Streitigkeiten unter Angehörigen und schafft Klarheit gegenüber dem medizinischen Personal.
Was regelt eine Patientenverfügung konkret?
Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Sie betrifft ausschließlich medizinische Fragen, nicht finanzielle oder rechtliche Angelegenheiten.
Typische Inhalte sind:
- Lebenserhaltende Maßnahmen, etwa künstliche Beatmung oder Ernährung sowie Wiederbelebung.
- Schmerz- und Symptombehandlung, auch dann, wenn Medikamente das Leben verkürzen können.
- Weitere Eingriffe, zum Beispiel Dialyse, Antibiotika-Gabe oder Bluttransfusionen.
Unzulässig sind Forderungen nach verbotenen Handlungen, insbesondere aktive Sterbehilfe.
Wer kann eine Patientenverfügung erstellen?
Jede volljährige und einwilligungsfähige Person kann eine Patientenverfügung verfassen. Einwilligungsfähig bedeutet, dass Sie die Tragweite der Entscheidung verstehen und die Folgen einschätzen können.
Auch Personen mit einer gesetzlichen Betreuung oder leichter geistiger Behinderung können eine Verfügung erstellen, wenn sie im Moment der Erstellung entscheidungsfähig sind.
Für Minderjährige ist eine Patientenverfügung nicht vorgesehen. Hier entscheiden weiterhin die Sorgeberechtigten.
Form und Gültigkeit
Eine Patientenverfügung muss schriftlich vorliegen und eigenhändig unterschrieben sein. Nur so ist sie rechtlich wirksam.
Wichtige Bestandteile sind:
- Persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift)
- Ort und Datum der Unterzeichnung
- Ihre eigenhändige Unterschrift
Eine notarielle Beglaubigung ist nicht vorgeschrieben. Dennoch kann es sinnvoll sein, die Verfügung beglaubigen oder von einer Ärztin oder einem Arzt gegenzeichnen zu lassen, um Missverständnisse auszuschließen.
Aufbewahrung und Registrierung
Eine Patientenverfügung ist nur hilfreich, wenn sie im Notfall auffindbar ist.
Tipps:
- Bewahren Sie das Original griffbereit zu Hause auf.
- Informieren Sie Ihre Angehörigen oder Bevollmächtigten, wo es liegt.
- Geben Sie Ihrem Hausarzt oder einer Pflegeeinrichtung eine Kopie.
- Tragen Sie einen Hinweis im Portemonnaie oder als Notfallkarte bei sich.
Sie können die Existenz Ihrer Patientenverfügung zusätzlich im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen. So ist sichergestellt, dass Gerichte und Ärztinnen im Notfall davon erfahren.
Unterschied zur Vorsorgevollmacht
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind zwei verschiedene, aber ergänzende Vorsorgedokumente.
- Die Patientenverfügung regelt inhaltlich, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen.
- Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer Ihren Willen durchsetzt, wenn Sie selbst nicht mehr handeln können.
Im Idealfall besitzen Sie beides: Die Patientenverfügung stellt das „Was“ klar, die Vorsorgevollmacht regelt das „Wer“.
Aktualisierung und Widerruf
Eine Patientenverfügung ist grundsätzlich unbegrenzt gültig. Trotzdem ist es empfehlenswert, sie regelmäßig zu überprüfen und mit Datum und Unterschrift zu bestätigen. Änderungen sind jederzeit möglich.
Ein Widerruf ist formlos möglich, solange Sie entscheidungsfähig sind. Alte Versionen sollten vernichtet werden, damit nur die aktuelle Verfügung im Umlauf ist.
Häufige Fehler vermeiden
- Unklare Formulierungen oder zu allgemeine Aussagen
- Widersprüche innerhalb des Dokuments
- Veraltete Verfügungen ohne Aktualisierung
- Dokumente, die im Notfall nicht auffindbar sind
- Verwechslung mit einer Vorsorgevollmacht
Achten Sie auf präzise Sprache und stellen Sie sicher, dass Angehörige wissen, wo das Dokument liegt.
Wo gibt es weitere Informationen?
Bundesministerium der Justiz – Broschüre „Betreuungsrecht“
Die Broschüre des Bundesministeriums der Justiz erklärt leicht verständlich, welche rechtlichen Möglichkeiten es zur Vorsorge gibt. Sie informiert ausführlich über Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung. Außerdem enthält sie praktische Hinweise und Musterformulierungen, die bei der Erstellung eigener Dokumente helfen.
Verbraucherzentralen – Online-Vorsorgedokumente
Die Verbraucherzentralen bieten ein kostenfreies Online-Tool an, mit dem Sie Schritt für Schritt eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung oder eine Betreuungsverfügung erstellen können. Die Anwendung ist einfach zu bedienen, basiert auf den offiziellen Empfehlungen des Bundesjustizministeriums und sorgt dafür, dass alle wichtigen Punkte berücksichtigt werden.
Bundesnotarkammer – Zentrales Vorsorgeregister
Im Zentralen Vorsorgeregister können Sie Ihre Vorsorgevollmacht registrieren lassen. So wird sichergestellt, dass Gerichte und Ärztinnen im Ernstfall Kenntnis davon erhalten. Das Register speichert nicht den Inhalt, sondern lediglich den Hinweis, dass eine Vorsorgevollmacht existiert und wo sie hinterlegt ist.
