Ombudsstelle Rheinland-Pfalz – Unabhängige Hilfe bei Fragen und Problemen in der Pflege

Drei Puzzlebausteine aus Holz. Im linken Puzzlebaustein ist ein Mann, rechts eine Frau und im mitteleren Puzzlebaustein schüttelnde Hände dargetellt.

Pflege in einer vollstationären Einrichtung kann mit Herausforderungen verbunden sein. Wenn Unsicherheiten, Meinungsverschiedenheiten oder Konflikte entstehen, bietet die Ombudsstelle Rheinland-Pfalz eine neutrale und unabhängige Anlaufstelle. Sie vermittelt zwischen allen Beteiligten und hilft dabei, Lösungen zu finden.

Wer kann sich an die Ombudsstelle wenden?

Die Ombudsstelle steht allen offen, die mit Pflege zu tun haben und Unterstützung benötigen:

  • Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen
  • Angehörige, die sich um pflegebedürftige Menschen in stationären Einrichtungen kümmern

Egal, ob es um die Pflegequalität, Fragen zur Betreuung oder Konflikte mit der Einrichtung geht – die Ombudsstelle hilft weiter.

Was bietet die Ombudsstelle?

Die Ombudsstelle Rheinland-Pfalz ist eine unabhängige und unparteiische Vermittlungsstelle und bietet:

  • Unterstützung bei Sorgen und Problemen in Pflegeeinrichtungen
  • Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zwischen Pflegebedürftigen, Angehörigen und Pflegeeinrichtungen
  • Lösungsorientierte Beratung und Entwicklung einer tragfähigen Einigung für alle Beteiligten
  • Unbürokratische und direkte Hilfe, um Konflikte schnell zu klären
  • Vertrauliche Gespräche und Unterstützung bei der Kommunikation zwischen Pflegebedürftigen, Angehörigen und Einrichtungen
  • Begleitung bei Erstkontakten mit zuständigen Behörden oder anderen Stellen

Wichtig

Die Ombudsstelle wird nur nach einer ausdrücklichen Beauftragung aktiv. Alle Schritte erfolgen nur mit Zustimmung der Ratsuchenden.

Was kann die Ombudsstelle nicht leisten?

  • Keine Rechtsberatung – Die Ombudsstelle klärt Fragen und vermittelt, darf aber keine juristische Beratung oder rechtliche Schritte anbieten.
  • Keine Beteiligung an behördlichen oder gerichtlichen Verfahren – Bei offiziellen Verfahren (zum Beispiel Klagen oder Anträge) kann die Ombudsstelle nicht tätig werden.
  • Keine Weisungsbefugnis – Die Ombudsstelle kann keine Anordnungen gegenüber Behörden oder Pflegeeinrichtungen treffen.

Falls eine juristische Beratung erforderlich ist, sollten sich Ratsuchende an eine spezialisierte Stelle wie eine Verbraucherzentrale oder einen Fachanwalt für Sozialrecht wenden.

So erreichen Sie die Ombudsstelle Rheinland-Pfalz

Zentraler Ansprechpartner: Sven Lefkowitz

Sprechstunden: Persönliche Beratungstermine sind in vielen Kommunen möglich.

Die Kontaktaufnahme kann telefonisch, per E-Mail oder postalisch erfolgen. Persönliche Gespräche sind nach Vereinbarung oder zu festgelegten Sprechzeiten möglich.

Die Ombudsstelle bietet eine neutrale, kostenfreie und vertrauliche Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Angehörige – damit Pflegeprobleme nicht zu einer zusätzlichen Belastung werden.