Prävention einer RSV-Erkrankung mit Beyfortus® (Wirkstoff: Nirsevimab)
Beyfortus® (Wirkstoff Nirsevimab) ist zugelassen zur Prävention von Respiratorischen-Synzytial-Virus (RSV)-Erkrankungen der unteren Atemwege bei
- Neugeborenen,
- Säuglingen
- und Kleinkindern
während ihrer ersten RSV-Saison.
Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Zugelassene Arzneimittel zur Prävention stellen zwar grundsätzlich keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dar. Sie werden jedoch von der Krankenkasse übernommen, wenn von Seiten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ein entsprechender Therapiehinweis erfolgt. Der Therapiehinweis des G-BA zu den RSV Antikörpern ist seit 18. Januar 2024 in Kraft getreten.
Anspruch auf Nirsevimab für Neugeborene und Säuglinge
Zudem gilt die RSV-Prophylaxeverordnung seit dem 14. September 2024. Somit haben alle Versicherte, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Anspruch auf eine einmalige Versorgung mit Arzneimitteln, die den monoklonalen Antikörper Nirsevimab enthalten.
Unkomplizierte Verordnung durch den Arzt
Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, müssen keine Kostenübernahmeanträge mehr gestellt werden. Der Arzt kann das Arzneimittel auf Muster 16 ohne Genehmigung verordnen.
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