Prävention einer RSV-Erkrankung mit Beyfortus® (Wirkstoff: Nirsevimab)

Beyfortus® ist zugelassen zur Prävention von Respiratorischen-Synzytial-Virus (RSV)-Erkrankungen der unteren Atemwege bei Neugeborenen, Säuglingen und Kleinkindern während ihrer ersten RSV-Saison.

Zugelassene Arzneimittel zur Prävention stellen zwar grundsätzlich keine Leistung der GKV dar, werden jedoch dann von der Krankenkasse übernommen, wenn von Seiten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ein entsprechender Therapiehinweis erfolgt.

Der Therapiehinweis des G-BA zu den RSV Antikörpern ist seit 18. Januar 2024 in Kraft getreten.

Daher kann das Arzneimittel bei Kindern mit hohem Risiko für schwere Infektionsverläufe im Falle von Nirsevimab (Beyfortus®) ≤ 12 Lebensmonaten, zum Beginn der RSV-Saison, verabreicht werden, wenn

  • diese wegen bronchopulmonaler Dysplasie begleitende therapeutische Maßnahmen innerhalb der letzten sechs Monate vor Beginn der RSV-Saison benötigten. Diese Maßnahmen beinhalteten zusätzlichen Sauerstoff, Steroide, Bronchodilatatoren oder Diuretika oder
  • diese mit hämodynamisch relevanten Herzfehlern (zum Beispiel relevante Links-Rechts- und Rechts-Links-Shunt-Vitien und Patienten mit pulmonaler Hypertonie oder pulmonalvenöser Stauung) oder
  • eine Trisomie 21 vorhanden ist, oder
  • Kindern im Alter von ≤ 6 Monaten bei Beginn der RSV-Saison, die als Frühgeborene bis zur vollendeten 35. Schwangerschaftswoche (SSW) (34 (+6)) geboren wurden.

Sofern die Voraussetzungen analog des Therapiehinweises erfüllt sind, müssen keine Kostenübernahmeanträge mehr gestellt werden. Der Arzt kann das Arzneimittel auf Muster 16 ohne Genehmigung verordnen.

IKK Service-Hotline

Sieben Tage in der Woche rund um die Uhr für Sie erreichbar.

Unsere Mitarbeiter beraten Sie kompetent, schnell und unbürokratisch bei allen Fragen zu Ihrer Kranken- oder kostenfreien Familienversicherung sowie zu Leistungen und Mitgliedschaft bei der IKK Südwest.