Vorsorgeuntersuchung für Kinder und Jugendliche
Sonderregelung während der aktuellen Corona-Pandemie
Zur Entlastung der Arztpraxen sowie zur Verhinderung einer möglichen Ansteckung mit dem Corona-Virus können für die Vorsorgeuntersuchungen U6, U7, U7a, U8 und U9 die festgelegten Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten überschritten werden. Diese Sonderregelung gilt bis zum 30.06.2022.
Der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 21.04.2021 beschlossen, dass es keine Verlängerung der befristeten Ausnahmeregelung für die Untersuchungszeiträume der U6 bis U9 im Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie über den 30.06.2022 hinaus geben wird. Ab dem 01.07.2021 gelten wieder die in der Kinder-Richtlinie definierten Untersuchungszeiträume, inkl. der Toleranzgrenzen.
Die U1 bis U5 sollten hingegen nicht verschoben und zeitgerecht von Ihrem Kinderarzt erbracht werden. Vor allem in den ersten beiden Lebensjahren sind Früherkennungsuntersuchungen und grundlegende Impfungen sehr wichtig für Ihr Kind.
Haben Sie Fragen zu aktuellen Notwendigkeit einer anstehenden Früherkennungsuntersuchung? Ihr Arzt vor Ort berät Sie gerne telefonisch.
Die IKK Südwest bietet die Untersuchungen U10, U11 und J2 in den Bundesländern Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland kostenfrei an. Bei Leistungserbringern außerhalb dieser Bundesländer erstattet bzw. bezuschusst die IKK Südwest die Kosten für die U10, U11 und J2 Untersuchung gegen Vorlage einer Rechnung in Höhe von jeweils bis zu 50 Euro.
Die U10 erfolgt im Alter von sieben bis acht Jahren, die U11 im Alter von neun bis zehn Jahren. Die Jugendgesundheitsuntersuchung J2 findet im Alter von 16 bis 17 Jahren statt. Mit diesen – über die Gesetzesleistung hinausgehenden – Untersuchungen soll sichergestellt werden, dass Sprach-, Gewichts- oder Lernprobleme, Zahn-Mund-Kieferanomalien, Störungen der Sozialisation und gesundheitliche Gefahren eines inadäquaten Medienkonsums sowie der Umgang mit Suchtmitteln frühzeitig erkannt und behandelt werden können.
Vorsorgetermine für Ihr Kind – Wir erinnern Sie
Die Früherkennungsuntersuchungen können Sie für Ihre Kinder zu festgelegten Zeitpunkten innerhalb bestimmter Toleranzgrenzen nutzen. Im Vorsorgekalender (PDF) können Sie sehen, wann Sie mit Ihrem Kind zum Kinderarzt gehen sollten. Zudem bietet die IKK Südwest einen kostenfreien IKK Erinnerungsservice für die Kinder- und Jugendgesundheitsuntersuchungen an. Dieser hilft dabei, dass Sie keine Vorsorgetermine für Ihr Kind mehr verpassen.
Mit dem Terminrechner der BZgA können Sie sich einen Terminkalender für die Früherkennungsuntersuchung Ihres Kindes erstellen lassen. Sie müssen hierzu einfach nur das Geburtsdatum Ihres Kindes eingeben und können sich dann alle U-Untersuchungen für Ihr Kind berechnen lassen und als PDF ausdrucken.
Die genannten Leistungen zeigen, dass uns Ihre Sicherheit am Herzen liegt. Weitere Informationen zum Thema Patientensicherheit finden Sie auf unserer Internetseite www.patientensicherheit.com. Dort erwarten Sie spannende Patientengeschichten, interessante Fakten sowie aufschlussreiche Experteninterviews.
Fragen zu Vorsorgeuntersuchungen? – Wir sind persönlich für Sie da
Die Vorsorge spielt eine wichtige Rolle, um mögliche Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und die Gesundheit insgesamt zu stärken. Daher sollten Ihre Kinder – aber auch Sie selbst – regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen. Melden Sie sich für den IKK Erinnerungsservice an und erhalten Sie neben der rechtzeitigen Terminerinnerung zusätzliche Informationen und Artikel rund um das Thema Gesundheit. Sie haben Fragen zum Thema Gesundheitsvorsorge? Wir stehen Ihnen gerne als persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung – sprechen Sie uns einfach an!
Sie erreichen uns über unsere vielfältigen Kontaktmöglichkeiten, etwa über unsere kostenfreie Service-Hotline, per E-Mail oder Live Chat (unten rechts im Bild). Natürlich beraten wir Sie auch gerne persönlich vor Ort im nächstgelegenen Kundencenter der IKK Südwest.