Hebammenrufbereitschaft
Während einer Geburt möchten Sie möglichst nur die Menschen um sich herum haben, die Ihnen vertraut sind. Hierzu gehört auch die Hebamme, die Sie während der Schwangerschaft begleitet. Damit diese Ihnen zur Seite steht, wenn die Geburt losgeht, gibt es die sogenannte „Hebammenrufbereitschaft“, bei welcher die Hebamme rund um die Uhr auf Abruf für Sie bereit steht. Dies ist eine Dienstleistung, die Sie grundsätzlich selbst bezahlen müssten. Mit der Hebammensuche des GKV-Spitzenverbandes finden Sie eine geeignete Hebamme in Ihrer Nähe.
Die IKK Südwest übernimmt bei Entbindungen seit dem 1. Januar 2017 die Kosten für die Hebammenrufbereitschaft je Schwangerschaft bis zu einem Betrag in Höhe von 250 Euro. Als werdende Mutter haben Sie damit die Möglichkeit, mit der selbstgewählten freiberuflichen Hebamme für die letzten Wochen der Schwangerschaft eine Rufbereitschaft zu vereinbaren.
Die Rechnung kann erst nach der Entbindung gestellt werden. Diese bezahlen Sie zunächst selbst an die Hebamme. Anschließend reichen Sie die Rechnung bitte im Original inklusive Quittierungsvermerk zur Erstattung bei der IKK Südwest ein.
Die Rufbereitschaft muss eine 24-stündige Erreichbarkeit und die sofortige Bereitschaft zur mehrstündigen Geburtshilfe umfassen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Hebamme eine Zulassung nach § 134a Abs. 2 SGB V besitzt oder nach § 13 Abs. 4 SGB V zur Versorgung der Versicherten berechtigt ist.
Informieren Sie sich auch in unserem Artikel auf jameda.de über die Vorteile der Hebammenrufbereitschaft.