Die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC): Informationen im Überblick
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC = European Health Insurance Card) ersetzt in den meisten europäischen Ländern den Auslandskrankenschein. Sie ist auf der Rückseite Ihrer IKK-Gesundheitskarte bereits aufgedruckt. Mit der EHIC erhalten Sie bei Ihren Reisen vor Ort alle medizinisch notwendigen Leistungen, die nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland warten können. Im Krankheitsfall legen Sie die EHIC einfach beim Vertragsarzt oder in einem Vertragskrankenhaus vor. Nehmen Sie zusätzlich immer Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
- Wie bekomme ich eine EHIC?
Sofern Sie von uns bereits eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) erhalten haben, ist die EHIC auf der Rückseite aufgedruckt. Anderenfalls können Sie die EHIC ganz einfach vor Ihrem Urlaub unter der kostenfreien IKK Service-Hotline 0800/0 119 119 beantragen – sieben Tage in der Woche rund um die Uhr.
- Welche Daten sind auf der EHIC enthalten?
Name
Vorname
Geburtsdatum
Persönliche Kennnummer
Kennnummer der IKK Südwest
Kennnummer der Karte
Ablaufdatum - In welchen europäischen Ländern gilt die EHIC?
Belgien Montenegro Bulgarien Niederlande Dänemark Norwegen Estland Österreich Finnland Polen Frankreich Portugal Griechenland Rumänien Irland Schweden Island Schweiz Italien Serbien Kroatien Slowakei Lettland Slowenien Liechtenstein Spanien Litauen Tschechische Republik Luxemburg Ungarn Malta Vereinigtes Königreich Mazedonien Zypern (griechischer Teil) - Gilt die EHIC auch in Bosnien-Herzegowina, Tunesien und in der Türkei?
Nein, in Bosnien-Herzegowina, Tunesien und in der Türkei hat die EHIC keine Gültigkeit. Mit diesen Ländern besteht allerdings ein Sozialversicherungsabkommen, sodass Sie ganz einfach unter der kostenfreien IKK Service-Hotline 0800/0 119 119 einen Auslandskrankenschein – auch „Anspruchsausweis“ genannt – beantragen können. Dieser wird Ihnen dann zeitnah zugestellt. Müssen Sie in diesen Ländern zum Arzt oder ins Krankenhaus, wenden Sie sich mit Ihrem Auslandskrankenschein an die jeweilige Krankenkasse vor Ort. Von der örtlichen Krankenkasse erhalten Sie dann einen Berechtigungsschein, den Sie beim Arzt oder im Krankenhaus vorlegen können. Bitte beachten Sie, dass mit dem genannten Auslandskrankenschein lediglich Notfallleistungen abgedeckt sind, sodass eine private Auslandsreise-Krankenversicherung als Ergänzung durchaus sinnvoll sein kann. Über eine Zusatzversicherung können Sie sich bei unserem Kooperationspartner SIGNAL IDUNA informieren.
- Welche Leistungen kann ich mit der EHIC in Anspruch nehmen?
Der Leistungsumfang und die Leistungsdauer richten sich nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes. Bitte berücksichtigen Sie, dass bei Kreuzfahrten besondere Regelungen gelten. Gerne können Sie sich vor Reiseantritt für weitere Informationen mit uns in Verbindung setzen. Sie erreichen die IKK Südwest über die kostenfreie IKK Service-Hotline 0800/0 119 119 an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr.
- Was muss ich im Krankheitsfall beachten?
Am besten informieren Sie sich vor Ort über Ärzte in Ihrer Nähe. Die Anschrift eines Vertragsarztes können Sie oft an der Rezeption Ihres Hotels, bei Ihrer Reiseleitung oder der örtlichen Gemeindeverwaltung erfahren. Beim Arzt müssen Sie dann lediglich Ihre EHIC vorlegen. Dieser rechnet alles Weitere mit der ausländischen Krankenkasse und diese wiederum mit der IKK Südwest ab.
- Was muss ich vor der Reise beachten?
Es ist möglich, dass die Kostenübernahme durch die ausländische Krankenkasse stark eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen ist, sodass eine private Auslandsreise-Krankenversicherung als Ergänzung sinnvoll sein kann. Informieren Sie sich auf unserer Fachseite zum Thema Zusatzversicherungen.
- Sind die Kosten für Medikamente auch durch die EHIC abgedeckt?
Sollten Sie während Ihres Aufenthaltes Medikamente benötigen, stellt Ihnen der behandelnde Arzt ein Rezept aus. Dieses können Sie zusammen mit Ihrer EHIC in der Apotheke vorlegen. In einigen Ländern werden die Kosten der Medikamente nur erstattet, wenn diese auf der dort gültigen Arzneimittelliste stehen.
- Was ist zu beachten, wenn ich meine Behandlung vor Ort bezahle?
Unter Umständen müssen Sie die Kosten für Ihre Behandlung direkt vor Ort bezahlen. Lassen Sie sich in diesem Fall eine detaillierte Rechnung ausstellen, aus der hervorgeht, welche Behandlungen und Maßnahmen der Arzt vorgenommen hat. Lassen Sie sich ebenfalls die Zahlung auf dieser Rechnung von der Arztpraxis quittieren. Möchten Sie Ihr Geld noch im Reiseland erstattet bekommen, können Sie die Rechnung zusammen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) bei der ausländischen Krankenkasse vorlegen. Anderenfalls ermittelt die IKK Südwest nach Ihrem Urlaub die Höhe des Erstattungsbetrages für Sie.
Bezahlen Sie den Arzt privat, obwohl Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nutzen könnten, ist er – genau wie in Deutschland – nicht mehr verpflichtet, nach den Vertragssätzen abzurechnen. Das heißt, der Arzt stellt Ihnen deutlich höhere Kosten in Rechnung, die die IKK Südwest nicht übernehmen darf. Auch hier kann Sie eine Zusatzversicherung unseres Kooperationspartners SIGNAL IDUNA schützen.
- Informationen der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA)
Die sogenannten „Urlaubsmerkblätter“ der DVKA enthalten Informationen zum Krankenversicherungsschutz in Ihrem Urlaubsland.
- Auslandsreise-Krankenversicherung als sinnvolle Ergänzung
Trotz des umfassenden Versicherungsschutzes im Ausland können Schwierigkeiten dadurch entstehen, dass in einigen Ländern – gerade in großen Touristenzentren – Ärzte ausländische Besucher nur auf Privatrechnung behandeln. In anderen Ländern wiederum ist das Netz der zugelassenen Vertragsärzte so weitmaschig, dass bei einer akuten Erkrankung nicht der nächstgelegene Vertragsarzt aufgesucht werden kann. Das Gleiche gilt zum Beispiel auch bei einer plötzlich notwendigen Krankenhausbehandlung. In diesen Fällen ist eine Behandlung ebenfalls oft nur gegen Privathonorar möglich. Setzen Sie sich bitte wegen einer anschließenden Kostenerstattung mit uns in Verbindung.
Außerdem ist in verschiedenen Ländern eine Eigenbeteiligung an den Behandlungskosten gesetzlich festgelegt, die wir Ihnen auch nach Ihrer Rückkehr nicht erstatten können. Zudem dürfen die unter Umständen sehr hohen Kosten eines etwa notwendigen Rücktransports aus dem Ausland von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Wir empfehlen Ihnen daher in jedem Fall, zusätzlich eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Dadurch können Sie Ihren Gesundheitsschutz nach Ihren persönlichen Bedürfnissen individuell erweitern und sich vor finanziellen Mehrbelastungen schützen.
Um reisenden Versicherten auch in Zukunft bestmöglichen Schutz bieten zu können, bietet die IKK Südwest das einzigartige Auslands-Bonusprogramm namens IKK TravelFit an. Als Nutzer der Online-Geschäftsstelle „Meine IKK Südwest können Sie davon kostenfrei profitieren.