Heilmittel
Die IKK Südwest bezahlt alle notwendigen, vom Arzt verordneten Heilmittel, soweit eine Kostenübernahme nicht vom Gesetzgeber ausgeschlossen wurde.
Unter Heilmitteln versteht man bestimmte medizinische Dienstleistungen, die zum Beispiel ein Physiotherapeut, ein Ergotherapeut oder ein Sprachtherapeut erbringt.
Bei allen Heilmitteln gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen.
- Was sind Heilmittel?
Heilmittel sind äußere medizinische Anwendungen, die dazu dienen, eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder die Beschwerden zu lindern. Zu den Heilmitteln zählen unter anderem Massagen, Bäder, Lymphdrainage, Krankengymnastik, Elektro-, Thermo-, Ergo- sowie Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie.
Welche Zuzahlungen muss ich leisten?
Damit Sie zum Beispiel nach einer Verletzung oder Operation schnell wieder fit werden, übernimmt die IKK die Kosten für Heilmittel. Sie tragen nur den vom Gesetzgeber festgelegten Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent der Kosten für die Heilmitteltherapie sowie 10 Euro je Rezept. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von der Zuzahlung ausgenommen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen werden auf die Höchstgrenze der Zuzahlungen im Kalenderjahr angerechnet.
Was ist bei der Verordnung von Heilmitteln zu beachten?
Die sogenannten Heilmittel-Richtlinien beschreiben, welche Heilmittel bei bestimmten Erkrankungen sinnvollerweise zum Einsatz kommen. Danach muss sich der Arzt bei seiner Verordnung richten. Die Anzahl der Therapieeinheiten richtet sich nach Art und Schwere der Erkrankung und der damit einhergehenden Störung. Ist zum Beispiel Krankengymnastik erforderlich, verordnet Ihnen der Arzt diese auf einem Rezept. Darauf teilt der Arzt dem Therapeuten detailliert die Ursache der Erkrankung, eventuelle Begleiterkrankungen und das Ziel der Therapie mit. Mit dem Rezept gehen Sie zu einer zugelassenen Krankengymnastik-Praxis Ihrer Wahl.