Pflegehilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung/Assistenzsysteme
Was sind automatisierte Tablettenspender?
Automatisierte Tablettenspender können bei Pflegebedürftigen mit Beeinträchtigung kognitiver Fähigkeiten zur Unterstützung der selbständigen Medikamenteneinnahme eingesetzt werden. Hierbei erfolgt die Versorgung durch einzelne vorab gerichtete Medikamentendosierungen, analog des ärztlichen Dosierplans, die in einer kleinen Verpackung (Blister) aus dem Tablettenspender ausgeworfen werden. Es erfolgt eine akustische Erinnerung.
Wer hat Anspruch auf einen Tablettenspender?
Versicherte, mit vorliegender Eingruppierung in einen Pflegegrad, die in ihrer häuslichen Umgebung alleine leben bzw. den meisten Teil des Tages alleine sind (nicht „Betreutes Wohnen“). Und mit kognitiv eingeschränkten Fähigkeiten, die eine akustische Erinnerung und nachfolgend eine eigenständige Medikamentenentnahme aus dem Blister und Medikamenteneinnahme umsetzen können.
Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?
Automatisierte Tablettenspender analog des Hilfsmittelverzeichnisses.
Wie erhalten Sie den Tablettenspender?
Notwendigkeit wird festgestellt im Pflegegutachten, als Empfehlung durch Pflegefachkräfte im Rahmen des Pflegeberatungseinsatzes nach § 37 SGB XI oder formlos bei der Pflegekasse.
Woher bekommen Sie den Tablettenspender?
Die Pflegekassen haben mit den Leistungserbringern gemäß § 78 Abs.1 SGB XI Versorgungsverträge zur leihweisen Überlassung der Tablettenspender abgeschlossen.
Welche Kosten sind für den Tablettenspender durch Sie zu zahlen?
Es entsteht die gesetzliche Zuzahlung für Sie. Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.