Der IKK Aktivbonus – Der einfache Bonus für ein gesundes Leben

Einmalig je Mitgliedschaft nutzbar
Was Sie dafür tun müssen? Ganz einfach: Weisen Sie zwei der unten aufgeführten Maßnahmen nach und sichern Sie sich jetzt Ihren Aktivbonus in Höhe von bis zu 60 Euro.
So funktioniert der IKK Aktivbonus
Mitglied bei der IKK Südwest sein.
Zwei Gesundheitsmaßnahmen nachweisen.
Nachweise einreichen und 60 Euro erhalten.
An folgenden Maßnahmen können Sie teilnehmen und diese bei uns einreichen:
Gesundheits-Check-up
- Kontrolle des allgemeinen Gesundheitszustandes. Einmalig im Alter von 18 bis 34 Jahren, ab 35 Jahren alle drei Jahre.
- Weitere Informationen zum Gesundheits-Check-up
Kinder- und Jugendgesundheitsuntersuchungen
- nach § 26 SGB V und einmal je Untersuchung
- Jugendgesundheitsuntersuchung J2 (einmalig)
- Weitere Informationen zu Kinder- und Jugendgesundheitsuntersuchungen.
Früherkennung
Darmkrebsfrüherkennung
- Ab 50 Jahren und einmal je Untersuchung.
- Weitere Informationen zur Darmkrebsfrüherkennung.
Brustkrebsfrüherkennung durch Mammografie-Screening
- Ab 50 und bis 75 Jahre. Alle zwei Jahre.
- Weitere Informationen zum Mammografie-Screening.
Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen (Ultraschallscreening)
- Einmalig für Männer ab 65 Jahren.
Hautkrebsscreening
- ab 19 Jahren
Krebsfrüherkennung
- Für Frauen ab 20 Jahren, für Männer ab 45 Jahren (einmal je Untersuchung).
- Weitere Informationen zur Krebsfrüherkennung.
Zahnärztliche Untersuchungen
- Verhütung von Zahnerkrankungen nach den §§ 21–22a SGB V
- Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen nach § 55 SGB V
- Weitere Informationen zur Zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung.
Schutzimpfungen
- nach § 20i SGB V
- einmal je vollständig durchgeführter Impfung.
- Weitere Informationen zu Impfungen.
Zertifizierte Gesundheitskurse
- Ab 6 Jahren
- Weitere Informationen zur Gesundheitsförderung.
Mutterschaftsvorsorge
- Zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen, Geburtsvorbereitungskurse, Rückbildungsgymnastik.
- Weitere Informationen zu Geburtsvorbereitungskursen.
Aktive Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio
- ab 16 Jahren
- in einem Fitnessstudio mit mindestens 24 Trainingseinheiten in einem Kalenderjahr.
Blutspende
Ab 18 Jahren
Erwerb Leistungsabzeichen
- Erwerb Deutsches Feuerwehr-Fitness-Abzeichen
- Erwerb Schwimmabzeichen nach den Bedingungen des Deutschen Schwimmverbandes
- Erwerb Sportabzeichen nach den Bedingungen des Deutschen Olympischen Sportbundes
- Erwerb Wanderabzeichen vom Verband Deutscher Gebirgs- und Wandervereine
Führung eines Organspendeausweises
- Organspendeausweis ab 16 Jahren
- oder Knochenmarkspenderausweis, ab 18 Jahre
- einmalig je Versicherter und Mitgliedschaft; nur bonifizierbar mit mindestens einer weiteren Maßnahme
Nichtrauchernachweis
- Ab 18 Jahren
Nachweis BMI im Normalbereich
- nur bonifizierbar mit mindestens einer weiteren Maßnahme
Der BMI (Body-Mass-Index) hilft bei der Einschätzung, ob Sie untergewichtig, normalgewichtig, übergewichtig oder adipös sind. Mit unserem BMI-Rechner können Sie ihn schnell und einfach ermitteln.
Teilnahme und Training an Sport- und Gesundheitsveranstaltungen
- Teilnahme an einer Sportveranstaltung in einer Ausdauersportart, die durch einen eingetragenen Sportverein begleitet wird oder sportliche Aktivitäten im Rahmen einer Mitgliedschaft in einem eingetragenen Sportverein
- Teilnahme am Training einer Betriebs- beziehungsweise Hochschulsportgruppe
- Teilnahme an IKK-Gesundheitsveranstaltungen. Weitere Informationen zu Gesundheitsveranstaltungen der IKK Südwest.
Teilnahme an einem Disease-Management-Programm der IKK Südwest
- einmal jährlich bonifizierbar
- Weitere Informationen zum Disease-Management-Programm
Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe
- Teilnahme an einer nach § 20h SGB V geförderten Selbsthilfegruppe
Teilnahme an einer Selbsthilfe-Sportgruppe
- Teilnahme an einer Selbsthilfe-Sportgruppe, die durch einen qualifizierten Trainingsleiter geführt wird
Fragen und Antworten zum IKK Aktivbonus
Weitere Informationen finden Sie in unserer Kundeninformation zum IKK Aktivbonus (PDF inklusive Antrag für den IKK Aktivbonus). Alternativ können Sie den Antrag über unser Kontaktformular oder telefonisch über unsere Service-Hotline anfordern.
Wie wird der Aktivbonus beantragt?
Der Aktivbonus kann über ein Kontakt- und Download-Formular auf der Seite IKK Aktivbonus angefordert beziehungsweisse beantragt werden. Alternativ kann der Antrag auch postalisch, telefonisch (durch einen Anruf über unsere IKK Service-Hotline 0681 3876-1000) oder per E-Mail angefordert werden.
Bis wann kann der Aktivbonus beantragt werden?
Der Nachweis für die bonifizierbaren Maßnahmen, welche durch das Mitglied und/oder seine mitversicherten Familienangehörigen bis spätestens 31. Dezember des Teilnahmejahres durchgeführt wurden, ist bis spätestens 30. April des auf die Teilnahme folgenden Kalenderjahres einzureichen.
Voraussetzungen für den Aktivbonus
Voraussetzung für die Teilnahme am Aktivbonus ist die Einschreibung und der anschließende Nachweis der Inanspruchnahme von Maßnahmen für gesundheitsbewusstes Verhalten. Die Teilnahme ist freiwillig und kann formlos durch schriftliche oder elektronisch übermittelte Erklärung oder durch Einreichung der Nachweise erfolgen.
Wie werden die Maßnahmen zum Aktivbonus nachgewiesen?
Grundsätzlich sind die Maßnahmen in geeigneter Form nachzuweisen. Als geeigneter Nachweis gilt die ärztliche Bestätigung beziehungsweise die Bescheinigung des Leistungsanbieters oder gegebenenfalls die Unterschrift der Person aus, die den jeweiligen Nachweis bestätigt. Wenn ein Nachweis nicht erfüllt werden kann, weil zum Beispiel das Alter zur Teilnahmeberechtigung nicht erreicht ist, können wir diesen Nachweis nicht anerkennen.
Darf ein Arzt Geld für einen Stempel verlangen?
Der Arzt darf für einen oder mehrere Stempel im aktuellen Quartal kein Geld verlangen. Stempel aus vergangenen Quartalen darf er jedoch in Rechnung stellen. Je nachdem, wie viel Geld der Arzt dann für den Stempel verlangt, kann es günstiger sein, sich eine Patientenquittung ausstellen zu lassen. Für diese müssen Patienten einen Euro, gegebenenfalls zuzüglich Versandkosten, entrichten. Stellt der Arzt den Stempel anderweitig in Rechnung, kommen in der Regel mehr Kosten auf Sie zu.
Muss bei der Auszahlung des IKK Aktivbonus eine Meldung an das Finanzamt erfolgen (Bürgerentlastungsgesetz)?
Für Zahlungen, die im Rahmen des § 65a SGB V geleistet werden, erfolgt eine Meldung an die Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes (BEG). Der IKK Aktivbonus mindert somit die steuerlich abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge in dem Jahr, in dem die Erstattung zufließt.
IKK-Service-Hotline
Sieben Tage in der Woche rund um die Uhr für Sie erreichbar.
Unsere Mitarbeiter beraten Sie kompetent, schnell und unbürokratisch bei allen Fragen zu Ihrer Kranken- oder kostenfreien Familienversicherung sowie zu Leistungen und Mitgliedschaft bei der IKK Südwest.



