Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung (Digitale Assistenzsysteme)
Was sind digitale Assistenzsysteme?
Bei digitalen Assistenzsystemen handelt es sich um modular aufgebaute Produkte zur Unterstützung einer sicheren und selbständigen Lebensführung. Sie bieten Module im Bereich der örtlichen und zeitlichen Orientierung, der Tagesstrukturierung sowie der Erkennung von Gefahren – und Risikosituationen. Das elektronische Meldesystem ist über den Internetanschluss/W-Lan mit einer Notrufzentrale verbunden wird. In Notsituationen kann durch das Auslösen eines Alarmes über ein „Tablet“ oder eine „Smartwatch“ entweder Hilfe angefordert werden oder das Gerät gibt eine Alarmmeldung für voreingestellte Gefahrenbereiche ab.
Wer hat Anspruch auf ein Assistenzsystem?
- Versicherte, mit vorliegender Eingruppierung in einen Pflegegrad, die in ihrer häuslichen Umgebung alleine leben beziehungsweise den meisten Teil des Tages alleine sind.
- Mit kognitiven Einschränkungen und die fehlende Fähigkeit zum Absetzen eines konventionellen Hilfsrufes per Telefon haben.
- Deutliche Einschränkungen in Ihrer Tagestruktur und zeitlichen Orientierung (Medikamente, Trinken) aufzeigen.
- Mobile Versicherte mit fehlender räumlicher Orientierung – vorwiegend außerhalb der häuslichen Umgebung
Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?
- „Tablet“ oder „Smartwatch“ mit dem erforderlichen Modul
Wie erhalten Sie das Assistenzsystem?
- Formvordruck eines Leistungserbringers, unterzeichnet vom Versicherten, bei der Pflegekasse einreichen
- Ärztliche Verordnung sowie die Empfehlung einer Pflegefachkraft
Woher bekommen Sie das Assistenzsystem?
- Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
- Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche (Verlinkung).
Welche Kosten sind für das Assistenzsystem durch Sie zu zahlen?
- Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
- Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.