FM-Übertragungsanlagen
Was ist eine FM-Übertragungsanlage?
Die Funkübertragungsanlage (FM-Anlage) ist eine Ergänzung zu Hörsystemen (Hörgerät, Cochlea-Implantat), um in akustisch schwierigen Hörsituationen (im Störgeräusch oder auf Distanz) verstehen zu können.
Wer hat Anspruch auf eine FM-Übertragungsanlage?
FM-Übertragungsanlagen können verordnet werden, sofern sie zur Befriedigung von allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens erforderlich sind.
Zum Beispiel:
- Im Rahmen der Frühförderung die Sprachentwicklung und/oder Sprachförderung hörbehinderter, hörhilfenversorgter beziehungsweise Cochlea Implantat (CI)-versorgter Kinder zu fördern.
- Zur Ermöglichung eines Schulbesuchs in einer Regelschule (für die Dauer der Schulpflicht).
- Für Erwachsene bei mittelbarem Behinderungsausgleich übersteigt die FM – Anlage die Grundversorgung und muss nach den Richtlinien der medizinischen oder sozialen Rehabilitation behandelt werden (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§5 Nr. 2 SGB IX) oder Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§ 5 Nr. 4 SGB IX). In diesen Fällen sind dort die Versorgungsanträge zu stellen.
Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?
- Sender
- Empfänger
- Gegebenenfalls Ansteckmikrofon
- Ladekabel
- Für die Dauer der Schulpflicht
Wie erhalten Sie die FM-Übertragungsanlage?
- Fachärztliche Verordnung mit Angabe der leistungsbegründenden Diagnose
- Schulbescheinigung
Woher bekommen Sie die FM-Übertragungsanlage?
- Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
- Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche.
Welche Kosten sind für die FM-Übertragungsanlage durch Sie zu zahlen?
- Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
- Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.