Beinprothesen

Was sind Beinprothesen?

Beinprothesen sind Körperersatzstücke, insbesondere zum funktionellen Ausgleich einer Behinderung nach Amputation oder Fehlbildung/Fehlanlage im Bereich der unteren Extremitäten.

Wer hat Anspruch auf Beinprothesen?

Versicherte mit einer leistungsbegründenden Diagnose.

Welche Prothesen sind aufzahlungsfrei enthalten?

  • Vor- und Mittelfußprothesen
  • Zehenprothesen
  • Fußprothesen
  • Knieexartikulationsprothesen
  • Hüftexartikulationsprothesen
  • Unterschenkelprothesen
  • Oberschenkelprothesen

Wie erhalten Sie eine Beinprothese?

Sie benötigen eine ärztliche Verordnung mit Angabe der leistungsbegründenden Diagnose.

Woher bekommen Sie eine Beinprothese?

  • Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
  • Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche.

Wie viele Beinprothesen stehen Ihnen zu?

  • Die Versorgung erfolgt nach den Angaben auf der ärztlichen Verordnung.
  • Grundsätzlich erfolgt die Versorgung mit einer Beinprothese in einfacher Ausstattung. Die Erstversorgung erfolgt allerdings bis zur abgeschlossenen Wundheilung mit einer Interimsprothese.
  • Die Versorgung mit einer neuen Prothese kommt nur in Betracht, wenn eine Reparatur nicht mehr möglich oder unwirtschaftlich ist.

Welche Kosten sind für eine Beinprothese durch Sie zu zahlen?

  • Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
  • Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.

Weitere Informationen zu unseren Verträgen finden Sie im PDF (öffnet in einem neuen Fenster):