Häusliche Pflege mit Unterstützung ausländischer Betreuungskräfte

Die häusliche Pflege ermöglicht es vielen Pflegebedürftigen, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Doch oft stoßen Angehörige an ihre Belastungsgrenze, sodass sich viele Familien für eine Betreuungskraft aus dem Ausland entscheiden. Doch wie funktioniert das genau? Welche Möglichkeiten gibt es, und worauf sollte geachtet werden? Hier finden Sie wichtige Informationen zur Beschäftigung ausländischer Pflegekräfte in der häuslichen Pflege.
Warum eine Betreuungskraft aus dem Ausland?
Immer mehr Familien greifen auf Betreuungskräfte aus dem Ausland zurück. Besonders osteuropäische Betreuungskräfte unterstützen Pflegebedürftige im Alltag und ermöglichen ihnen, weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung zu leben.
Die Tätigkeiten einer Betreuungskraft umfassen:
- Grundpflege (zum Beispiel Hilfe beim Essen und Trinken, An- und Auskleiden)
- Unterstützung im Haushalt (zum Beispiel Kochen, Waschen, Putzen, Einkaufen)
- Soziale Betreuung (zum Beispiel Spazierengehen, Gesellschaftsspiele)
Wichtig
Medizinische Behandlungspflege, wie das Wechseln von Verbänden oder das Setzen von Spritzen, darf nur von ausgebildetem Pflegefachpersonal durchgeführt werden. Diese Maßnahmen werden ärztlich verordnet und in der Regel von ambulanten Pflegediensten übernommen. Auch bei ausgeprägter Demenz ist die Betreuung durch Fachkräfte ratsam.
Welche Beschäftigungsmodelle gibt es?
Für die Beschäftigung einer ausländischen Betreuungskraft gibt es drei Hauptmodelle.
Direkte Anstellung (Arbeitgebermodell)
Bei der direkten Anstellung übernimmt die pflegebedürftige Person oder deren Angehörige die Rolle des Arbeitgebers und stellt die Betreuungskraft direkt ein. Dies ermöglicht eine individuelle Gestaltung der Betreuung und eine langfristige Zusammenarbeit.
Vorteile:
- Individuelle Gestaltung der Betreuung
- Langfristige Beschäftigung der Pflegekraft
- Stabiles Betreuungsverhältnis
- Keine Vermittlungsgebühr an eine Vermittlungsagentur
Nachteile:
- Hoher organisatorischer Aufwand und administrative Verpflichtungen
- Arbeitgeberpflichten:
- Anmeldung beide den Sozialversicherungsträgern
- Lohnabrechnung
- Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu
- Arbeitszeiten
- Mindestlohn
- Urlaubsanspruch
Tipp
Eine Beratung durch Fachstellen kann helfen, den administrativen Aufwand zu bewältigen.
Entsendemodell
Beim Entsendemodell ist die Betreuungskraft bei einem Unternehmen im Ausland angestellt und wird für einen befristeten Zeitraum nach Deutschland entsendet. Die Familie schließt dabei einen Vertrag mit einer Vermittlungsagentur oder direkt mit dem ausländischen Arbeitgeber.
Vorteile:
- Weniger bürokratischer Aufwand für die Familie
- Sozialabgaben und Versicherungen werden von der entsendenden Firma übernommen
Nachteile:
- Betreuungskräfte arbeiten oft nur befristet in Deutschland (meist 2 – 3 Monate), daher regelmäßiger Personalwechsel
- Weisungsrecht liegt bei der Entsendeagentur
Wichtig
Die Betreuungskraft muss eine A1-Bescheinigung vorlegen, die bestätigt, dass sie im Herkunftsland sozialversichert ist. Fehlt dieses Dokument, kann es zu Problemen mit der Sozialversicherung und Nachforderungen kommen.
Selbstständige Betreuungskräfte
Einige Betreuungskräfte arbeiten als Selbstständige und bieten ihre Dienstleistungen direkt an. Dabei schließen sie einen Dienstleistungsvertrag mit der pflegebedürftigen Person oder deren Angehörigen.
Vorteile:
- Hohe Flexibilität in der Vertragsgestaltung, ähnlich wie bei dem Arbeitgebermodell.
- Vereinbart werden können
- Arbeitszeiten
- Aufgaben
- Konditionen
- Keine Vermittlungsgebühren an eine Entsendeagentur oder standardisierte Vertragsvorgaben
Rechtliche Vorgaben müssen beachtet werden:
- Betreuungskräfte, die als Selbstständige arbeiten, müssen eine Gewerbeanmeldung nachweisen können.
- Zudem ist eine A1-Bescheinigung erforderlich, wenn die Betreuungskraft in ihrem Heimatland sozialversichert ist. Fehlt dieses Dokument, kann es zu Problemen mit der Sozialversicherung und Nachforderungen kommen.
- Gefahr der Scheinselbstständigkeit (wenn die Betreuungskraft nur für eine Familie arbeitet. Oder ein Weisungsrecht seitens der Familie besteht oder die Betreuungskraft in den täglichen Ablauf wie eine Angestellte eingebunden ist). In einem solchen Fall drohen rechtliche Konsequenzen, einschließlich Nachzahlungen für Sozialabgaben und mögliche Bußgelder.
Was kostet eine ausländische Pflegekraft?
Die Kosten für eine Betreuungskraft variieren je nach Modell zwischen 1.500 und 3.500 Euro pro Monat.
Worauf sollte bei der Auswahl einer Pflegekraft geachtet werden?
Damit die Zusammenarbeit erfolgreich verläuft, sollten Pflegebedürftige und Angehörige folgende Aspekte berücksichtigen:
- Sprachkenntnisse: Eine grundlegende Verständigung sollte möglich sein, um Missverständnisse zu vermeiden.
- Erfahrung und Qualifikation: Die Betreuungskraft sollte Erfahrung im Umgang mit Pflegebedürftigen haben.
- Pflegeverständnis und Gewohnheiten: In verschiedenen Ländern gibt es unterschiedliche Herangehensweisen an die Betreuung und den Pflegealltag. Ein offener Austausch über Erwartungen und Arbeitsweisen hilft, eine gute Zusammenarbeit zu ermöglichen.
- Arbeitszeiten und Freizeit: Betreuungskräfte benötigen ausreichende Pausen und freie Zeiten, um langfristig eine zuverlässige Betreuung sicherzustellen.
Wo gibt es weitere Informationen?
Wer sich über die Möglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen der Beschäftigung einer ausländischen Betreuungskraft informieren möchte, kann sich an verschiedene Anlaufstellen wenden:
Bundesagentur für Arbeit
Informationen zu legalen Beschäftigungsmodellen und arbeitsrechtlichen Regelungen für ausländische Pflegekräfte.
IQ-Netzwerk
Beratung zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen und Unterstützung für Pflegekräfte aus Drittstaaten.
Verbraucherzentralen
Unterstützung bei der Auswahl seriöser Vermittlungsagenturen und Beratung zur Vertragsgestaltung und Kosten.