Was ist eine Gesundheits-ID?
Ab dem 1. Januar 2024 ist jede gesetzliche Krankenkasse vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, ihren Versicherten eine GesundheitsID (digitale Identität) anzubieten.
Die Registrierung für die GesundheitsID ist freiwillig und vergleichbar mit einem digitalen Universalschlüssel für verschiedene Gesundheitsanwendungen. In Zukunft erleichtert sie den Zugang zu digitalen Gesundheitsanwendungen, der elektronischen Patientenakte oder der E-Rezept-App. Voraussichtlich ab dem Jahr 2026 können Sie die GesundheitsID alternativ zur eGK als Versicherungsnachweis nutzen.
Mit der GesundheitsID können sich Versicherte digital ausweisen. Sie müssen sich dafür zunächst identifizieren, also nachweisen, dass sie tatsächlich die Person sind, für die sie sich ausgeben und sich einen App-Code vergeben. Mit der Registrierung für die elektronische Patientenakte oder der E-Rezept-App stellen wir Ihnen diese digitale Identität zur Verfügung.
Anschließend können Sie die GesundheitsID zum sicheren Login für diverse Dienste, wie beispielsweise die elektronische Patientenakte oder der E-Rezept-App nutzen.