Wann startet die ePA für alle?
Mit der ePA für alle soll die Patientensicherheit und Versorgungsqualität gesteigert werden, indem sie flächendeckend in die Versorgung integriert wird.
Derzeit besteht für die ePA das Opt-In-Prinzip. Das bedeutet, dass für die Nutzung der ePA eine aktive Zustimmung erforderlich ist.
Ab 15. Januar 2025 werden die gesetzlichen Krankenkassen mit der Einführung des Digitalgesetzes verpflichtet, ihren Versicherten grundsätzlich automatisch eine elektronische Patientenakte (genannt „ePA für alle“) zur Verfügung zu stellen. Dies erfolgt jedoch erst nach vorheriger Information durch die Krankenkasse.
Nach derzeitigem Stand wird die IKK Südwest ihre Versicherten in der zweiten Jahreshälfte bis spätestens November 2024 ausführlich über die Anlage der ePA und die damit verbundenen rechtlichen und technischen Widerspruchsmöglichkeiten informieren.