Was passiert, wenn ich mein Smartphone auf dem ich die ePA verwalte, verloren habe?

Im Falle des Verlustes des Smartphones, auf dem Sie Ihre ePA verwalten, steht ein Sperrdienst zur Sperrung des ePA-Zugangs zur Verfügung. Über diesen Sperrdienst werden Sperraufträge entsprechend der gesetzlichen Spezifikationen entgegengenommen. Der Auftrag erfolgt über einen Link beziehungsweise über ein Webseite, über die Sie nach erfolgreicher Authentisierung einen Sperrauftrag erteilen können. Den Link finden Sie unter https://iam-bms.de/auth/realms/109303301/account