Was bedeutet das Sonderkündigungsrecht für mich?

Erhebt Ihre Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag oder erhöht sie einen erhobenen Zusatzbeitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung der Mitgliedschaft kann in diesen Fällen bis zum Ablauf des Monats erklärt werden, für den der Zusatzbeitrag erstmals erhoben oder für den der Zusatzbeitragssatz erhöht wird. Auch in diesem Fall können wir für Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen. Eine eventuell bestehende 12-monatige Bindungsfrist ist nicht zu beachten. Der Zusatzbeitrag ist bis zur Beendigung der Mitgliedschaft zu zahlen.