Kann ich meine bestehende ePA weiterhin nutzen, wenn ich bereits heute eine ePA habe?
Wer zum Umstellungszeitpunkt zur ePA für alle bereits eine ePA-App besessen hat, kann die App weiterhin nutzen. Sie müssen dazu keine neue App herunterladen, sondern lediglich die App aktualisieren.
Bitte beachten Sie, dass die Nutzung der ePA-App erst wieder möglich ist, wenn ihre Akte tatsächlich angelegt ist. Die Akte wird ab dem 15. Januar 2025 nach und nach allen gesetzlich Versicherten zur Verfügung gestellt. Dieser Prozess wird voraussichtlich bis Ende Februar 2025 abgeschlossen sein.
Haben Sie bereits Dokumente in der ePA-App hinterlegt? Sie können diese Dokumente in die neue ePA für alle mitnehmen.
In Ihrer ePA-App erhalten Sie den Hinweis, dass Sie die Übernahme der Daten durchführen können. Ihre Zustimmung zur Mitnahme Ihrer Dokumente ist dazu nötig.
Wichtig
Eine Mitnahme der Akteninhalte ist in der Zeit vom 15.01.2025 – 30.09.2025 möglich.