Was müssen freiwillig versicherte Arbeitnehmer und Selbstständige beim Krankenkassenwechsel beachten?

Freiwillig Versicherte, die Mitglied einer anderen Krankenkasse sind, können zu unserer IKK Südwest wechseln.

Arbeitnehmer, die wegen der Höhe ihres Jahresarbeitsentgelts zum Jahresende aus der Pflichtversicherung ausscheiden, können weiterhin bei unserer IKK Südwest als freiwilliges Mitglied versichert bleiben. Eine freiwillige Mitgliedschaft ist auch für diejenigen IKK-versicherten Arbeitnehmer möglich, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen.