Kann ich der Anlage der ePA Opt Out widersprechen?

Nach derzeitigem Stand wird die IKK Südwest ihre Versicherten in der zweiten Jahreshälfte bis spätestens November 2024 ausführlich über die Anlage der ePA und die damit verbundenen rechtlichen und technischen Widerspruchsmöglichkeiten informieren.

Sofern Sie die ePA trotz der vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten weiterhin nicht einsetzen möchten, bitten wir Sie, anschließend von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Dafür haben Sie nach Erhalt unserer Informationen sechs Wochen Zeit.