Wann sind die Stichtage für Beitragsnachweise?

Die Beitragsnachweise sind spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge bei der Krankenkasse (Einzugsstelle) einzureichen, dass heißt der Beitragsnachweis muss spätestens zu Beginn des fünftletzten Bankarbeitstages (00:00 Uhr) der Einzugsstelle vorliegen (vergleiche Gemeinsame Grundsätze zum Aufbau der Datensätze für die Übermittlung von Beitragsnachweisen durch Datenübertragung nach § 28b Abs. 2 SGB IV).