Was ist bei der Beschäftigung von Rentnern zur beachten?
Vom Grundsatz her werden beschäftigte Rentner wie alle anderen Beschäftigten beurteilt. Das heißt, dass auch hier die gleichen Regelungen zur Sozialversicherungspflicht und -freiheit gelten. Sofern Beschäftigte eine Altersrente beziehen, sind einige Besonderheiten zu berücksichtigen. Ebenso kann es für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Bedeutung sein, ob eine Teil- oder Vollrente bezogen wird.