Wie können A1 Bescheinigungen für Entsendungen beantragt werden?

Seit dem 1. Januar 2025 müssen A1 Bescheinigungen für Entsendungen innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz, elektronisch über Ihr Lohnprogramm beantragt werden. Gerne beraten wir Sie persönlich oder telefonisch hierüber.

Ab dem 1. Januar 2026 gilt das ebenfalls für Entsendungen in das vertragslose Ausland und in Abkommenstaaten.

Auf der Internetseite der DVKA finden Sie Informationen zum jeweiligen Einsatzland.

Nützliche Hinweise erhalten Sie ebenfalls auf der FAQ-Seite Grenzüberschreitende Erwerbstätigkeit der DVKA.