Wie können A1 Bescheinigungen für Entsendungen beantragt werden?

Seit dem 1. Januar 2019 müssen A1 Bescheinigungen für Entsendungen innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz, elektronisch über Ihr Lohnprogramm beantragt werden. Gerne beraten wir Sie persönlich oder telefonisch hierüber.

Bei Entsendungen in das vertragslose Ausland und in Abkommenstaaten werden weiterhin Anträge in Papierform verwendet.

Formulare und Anträge finden Sie auf der Internetseite der DVKA. Hier finden Sie ebenfalls Informationen zum jeweiligen Einsatzland.

Nützliche Hinweise erhalten Sie ebenfalls auf der FAQ-Seite Grenzüberschreitende Erwerbstätigkeit der DVKA