Bürgerentlastungsgesetz
Seit dem 1. Januar 2010 sind die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie Bonuszahlungen/Prämienerstattungen für gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten an die Finanzbehörden zu übermitteln.
Bei Versicherten, die ihre Beiträge selbst an die IKK Südwest abführen, erfolgt die Datenübermittlung durch unsere Kasse.
Für Versicherte, bei welchen die Beiträge durch den Arbeitgeber oder den Rentenversicherungsträger abgeführt werden, übermittelt diese Stelle die Beitragsdaten an die Finanzbehörde.
Aufgrund aktueller Rechtsprechung gilt ab dem Steuerjahr 2021 für „Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten“ eine kalenderjährliche Freigrenze von 150,- Euro. Erst bei Überschreitung dieses Betrages kommt es zu einer anteiligen Berücksichtigung.
Informationen zum Bürgerentlastungsgesetz auf einen Blick:
- Welche Vorteile ergeben sich durch das Bürgerentlastungsgesetz?Mit dem Gesetz zur verbesserten steuerrechtlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz) werden Sie durch die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge entlastet. Durch unsere maschinelle Übermittlung haben Sie die Gewissheit, dass die Angaben dem Finanzamt vorliegen. Und durch die Übersicht der Beiträge und Prämien, die Sie von uns erhalten, ist Transparenz gewährleistet.
- Einwilligung zur DatenübermittlungMit dem Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU) wird unter anderem geregelt, dass eine Einwilligung in die Datenübermittlung nicht mehr erforderlich ist. Die Änderung ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2019 anzuwenden.
Aufgrund der neuen Gesetzeslage kann der Datenübermittlung nicht mehr widersprochen werden. In der Vergangenheit ausgesprochene Widersprüche verlieren ihre Wirkung.
Für vorherige Veranlagungszeiträume (2018 oder früher) ist weiterhin eine Einwilligung notwendig, damit wir Ihre Daten für Sie übermitteln können. Hier sind ausgesprochene Widersprüche auch weiterhin aktiv.
- Welche Daten werden für welche Personenkreise durch die IKK Südwest übermittelt?Für Selbstzahler erfolgt die Meldung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes maschinell. Ebenso für Versicherte, die Zahlungen aus bestimmten Wahltarifen und Bonusprogrammen erhalten. Sollte ein familienversicherter Angehöriger im Rahmen des Bonusprogramms eine Auszahlung erhalten haben, wird die Erstattung dem Hauptversicherten zugeordnet.
- Anschreiben wegen fehlender steuerlicher Identifikationsnummer
Versicherte, von denen uns keine steuerliche Identifikationsnummer vorliegt, informieren wir in einem Schreiben, dass keine Datenübermittlung erfolgen konnte.
- Wann erfolgt die Datenübermittlung?Die Übermittlung der gezahlten Bonuszahlungen/Prämienerstattungen und der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erfolgt bis zum 28. Februar des jeweiligen Jahres durch die IKK Südwest.
- An wen kann ich mich bei Fragen zur Datenübermittlung oder dem Bürgerentlastungsgesetz wenden?
Wenn Sie als Versicherter Informationen über die Übermittlung der Daten benötigen, können Sie Ihren persönlichen Kundenberater anrufen oder uns über das E-Mail-Formular kontaktieren.
Bei Fragen zu den Auswirkungen der übermittelten Daten auf Ihre persönliche Situation kann Ihnen Ihr Steuerberater oder das Finanzamt weiterhelfen.
Auf folgenden Seiten können Sie sich über das Bürgerentlastungsgesetz informieren: www.bfdi.bund.de