Weniger Bürokratie bei Kinderkrankengeld
IKK Südwest unterstützt Kinderärzte-Forderung
Die IKK Südwest spricht sich für eine zeitgemäße und unbürokratischere Ausgestaltung der „Kindkrankregelung“, also beim Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes, aus. Überfüllte Kinderarztpraxen und der drohende Ärztemangel tragen aus Sicht der regionalen Krankenkasse zu einem Umdenken und damit hin zu einer Vereinfachung bei der aktuellen Regelung zur Krankschreibung eines Arbeitnehmers im Falle einer Erkrankung des eigenen Kindes bei.
„Wir haben in den vergangenen Jahren erlebt, wie wichtig es ist, Arztpraxen für echte Notfälle frei zu halten. Speziell in den Wintermonaten machen Atemwegserkrankungen und Magen-Darm-Infekte den Großteil der infektiösen Erkrankungen bei Kindern aus. Bei leichten Verläufen dieser Erkrankungen müssen wir uns die Frage stellen, ob wir unsere kleinen Patienten nicht besser gesundheitlich schützen, wenn Eltern und Kind nicht im überfüllten Wartezimmer sitzen müssen“, so Prof. Dr. Jörg Loth, Vorstand der IKK Südwest. Er ergänzt: „Eltern suchen in dieser Situation oft keinen medizinischen Rat, sondern gehen mit ihrem Kind nur aufgrund einer Bescheinigung in die Arztpraxis. Damit ist niemandem gedient.“
Während der Corona-Pandemie wurde der gesetzliche Anspruch auf Kinderkrankengeld verlängert: derzeit haben gesetzlich Versicherte Arbeitnehmer für die Pflege ihres kranken Kindes unter 12 Jahren an 30 Tagen im Jahr Anspruch auf Kinderkrankengeld. Bei Alleinerziehenden sind es hingegen derzeit 60 Arbeitstage pro Jahr und pro Kind. Das Krankengeld beträgt 90 % des ausgefallenen Netto-Verdienstes.
Um das Geld auch zu bekommen, bedarf es – anders als bei Krankheit und Krankmeldung des Arbeitnehmers – bereits ab dem ersten Tag der Erkrankung eines ärztlichen Attests, das das Elternteil dann seinem Arbeitgeber vorlegen muss.
„Wenn ein Kind krank zu Hause ist, bieten die gesetzlichen Krankenkassen eine wichtige finanzielle Absicherung, damit ein Elternteil zu Hause bleiben kann. Gerade leichte Erkrankungen können Sorgeberechtigte in aller Regel aber sehr gut selbst einschätzen. Gemeinsam mit den Kinderärzten, den Arbeitgebern und der Bundesregierung sollten wir an Lösungen arbeiten, die den Eltern dieses Vertrauen auch gegenüberbringen.“
Loth betont aber, dass es bei Reformplänen immer auch „um den verantwortungsvollen Umgang mit Versichertengeldern gehen muss.“ Daher und um Ärztinnen und Ärzte im Falle einer Krankmeldung die Arbeit in den Praxen künftig zu erleichtern, würde sich die verstärkte Nutzung der telefonischen Krankschreibung sehr gut eignen, sodass daraufhin der Arbeitnehmer seinen Lohn bzw. Gehalt – in Form des Kinderkrankengeldes – erhält: „Die Telefon-AU hat sich bereits während der Corona-Pandemie bei leichten Atemwegserkrankungen bewährt und könnte bei der Krankmeldung eines Kindes unter Umständen zu einer Entlastung für Praxen und Sorgeberechtigte führen.“
Bei schweren oder unklaren Symptomen allerdings sollten junge Patientinnen und Patienten, unabhängig vom Anspruch auf Kinderkrankengeld, auch weiterhin so schnell wie möglich zur Abklärung in der Arztpraxis erscheinen.
Die IKK Südwest
Die IKK Südwest betreut aktuell mehr als 635.000 Versicherte und über 90.000 Betriebe in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. Versicherte und Interessenten können auf eine persönliche Betreuung in unseren 21 Kundencentern in der Region vertrauen. Darüber hinaus ist die IKK Südwest an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr über die IKK Service-Hotline 0681/ 3876 1000 oder www.ikk-suedwest.de zu erreichen.