Patientenrechte
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über verschiedene Rechte, wie zum Beispiel das Recht auf angemessene Behandlung oder Einsicht der Behandlungsunterlagen, die Ihnen als Patient zustehen.
Inhalt
Ihre Rechte als Patient
Als Patient steht Ihnen eine ganze Reihe von Rechten zu, die auf einem sogenannten Behandlungsvertrag beruhen. Dieser beginnt, sobald der Arzt Ihre Behandlung annimmt.
Zu diesen Rechten gehören zum Beispiel das Recht auf eine qualifizierte Behandlung, auf Information, auf Aufklärung und Einwilligung bzw. Ablehnung der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behandlung. Des Weiteren haben Sie das Recht, sich Ihren Arzt frei auszusuchen. Zugelassene Vertragsärzte oder Krankenhäuser können eine Behandlung jedoch ablehnen, wenn zum Beispiel nicht genügend Kapazitäten vorhanden sind.
Hier können Sie nach einem geeigneten Arzt in Ihrer Nähe suchen.
Krankenakten und Befunde
Sollten Sie einmal Ihren Arzt wechseln oder zu einem Facharzt überwiesen werden, ist es Ihr gutes Recht, Ihre bisherigen Befunde vorzuzeigen. Dies erleichtert Ihre Behandlung und der neue Arzt muss keine Untersuchungen doppelt durchführen.
Ärztliche Aufzeichnungen müssen nach Abschluss der Untersuchung zehn Jahre aufgehoben werden. Unterlagen in Verbindung mit einer Strahlenbehandlung oder einem Geburtsschaden werden in der Regel 30 Jahre aufgehoben. Nähere Angaben zu den Aufbewahrungsfristen erhalten Sie auf den Seiten der Bundesärztekammer.
Als Patient können Sie Ihre Behandlungsakten einsehen und sich gegebenenfalls einen Auszug geben lassen. Dieser beinhaltet zum Beispiel Ergebnisse von Laboruntersuchungen, EKGs, Röntgenbildern sowie Aufzeichnungen über den Verlauf der Krankheit. Dem Arzt bleibt jedoch vorbehalten, subjektive Einschätzungen in der Akte zu schwärzen.
Einschränkungen bei der Einsicht gibt es außerdem bei psychiatrischen Behandlungen oder wenn die Behandlung anderer Personen, wie zum Beispiel von Familienangehörigen, berührt wird.
Sie als Patient haben jedoch einen Informationsanspruch. In diesem Zusammenhang müssen Sie informiert werden, welche Daten und Befunde über Sie gespeichert werden.
Ein Recht auf die Herausgabe von Originalunterlagen haben Sie allerdings nicht. Sie können jedoch bei Bedarf Kopien machen.
Entbinden Sie Ihren Arzt von der Schweigepflicht, können auch Fachärzte etc. die Befunde und Unterlagen erhalten. Meist reicht aber ein Telefonat zwischen den Ärzten oder ein Arztbrief aus. Gerne können Sie bei einem solchen Telefonat auch dabei sein.
IKK-Versicherte haben das Recht zu erfahren, welche Leistungen Ihr Arzt mit der IKK Südwest abrechnet. Laut Sozialgesetzbuch kann sich jeder Patient spätestens vier Wochen nach Ablauf eines Quartals über die in Rechnung gestellten Leistungen bei seinem Arzt informieren. Das Gleiche gilt für Klinikaufenthalte. Außerdem können Sie einmal pro Quartal Informationen zu den abgerechneten Leistungen bei Ihrem Arzt anfordern. Möchten Sie diese Informationen jedes Quartal erhalten, ist der Arzt dazu berechtigt, eine Aufwandspauschale von einem Euro, zuzüglich Versandkosten, zu verlangen.
Gesetzlich Versicherte haben darüber hinaus das Recht, sich über die im Vorjahr abgerechneten Leistungen von Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten, Sanitätshäusern usw. bei ihrer Krankenkasse zu informieren.
Rechte bei möglicher fehlerhafter Behandlung
Bei fehlerhafter Behandlung oder unzureichender Aufklärung über mögliche Risiken einer Behandlung können dem Patienten Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche zustehen.
Wir beraten und unterstützen unsere Versicherten kostenfrei bei der Durchsetzung möglicher Schadenersatzansprüche aufgrund von Behandlungsfehlern. Unsere Unterstützung beinhaltet auch das Hinzuziehen medizinischer Sachverständiger und das Einholen entsprechender Fachgutachten beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung.
Auf den Seiten der Bundesärztekammer stehen Ihnen weitere Informationen zu Patientenrechten zur Verfügung.




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