Kostenfreie Familienversicherung

IKK-Leistungen für Familien

Die IKK Südwest bietet Familien besondere Leistungen und Vergünstigungen wie zum Beispiel spezielle Vorsorgeuntersuchungen, Elternkuren oder Kinderkrankengeld.

Kinder und nicht berufstätige Ehepartner von IKK-Mitgliedern sind automatisch in der IKK Südwest mitversichert, ohne dass für sie eigene Beiträge anfallen. Informieren Sie sich hier über das umfangreiche Leistungspaket der IKK Südwest für Familien. Einen Antrag auf Familienversicherung können Sie hier downloaden.

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Inhalt

Familienversicherung bei der IKK Südwest

  • Kinder sind in der IKK Südwest beitragsfrei mitversichert bis sie eine Ausbildung beginnen bzw. berufstätig werden. Für nicht erwerbstätige Kinder gilt die Familienversicherung bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres. Studenten bleiben bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres familienversichert. Für behinderte Kinder gibt es keine Altersgrenze.
  • Ehegatten, Lebenspartner und die Kinder (bis zu den oben genannten Altersgrenzen) von Mitgliedern sind beitragsfrei mitversichert, wenn diese regelmäßig nicht mehr als 375,- Euro pro Monat verdienen. Für geringfügig Beschäftigte beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400,- Euro.

Melden Sie Ihre Kinder nach der Geburt und nicht berufstätige Ehepartner nach der Heirat bzw. nach Aufgabe der Berufstätigkeit bei der IKK Südwest an. Sie erhalten dann eine eigene Krankenversichertenkarte.

Schwangerschaft und Mutterschaft

Vorsorge-Untersuchungen

Die IKK Südwest bietet werdenden Müttern ein umfassendes Vorsorgeprogramm. Es besteht in der Regel aus zwölf bis 13 Terminen beim Frauenarzt oder einer Hebamme. Die erste Untersuchung sollte möglichst kurz nach Feststellung der Schwangerschaft stattfinden. Die weiteren Untersuchungen sind in Abständen von jeweils vier Wochen vorgesehen. In den letzten zwei Schwangerschaftsmonaten haben IKK-versicherte Frauen alle 14 Tage Anspruch auf eine Untersuchung. Alle Untersuchungsergebnisse werden in den Mutterpass eingetragen, den die Schwangere bei der ersten Untersuchung bekommt. Treten Komplikationen auf, ermöglicht die IKK Südwest der werdenden Mutter selbstverständlich zusätzliche Untersuchungen und übernimmt alle Kosten für eventuell notwendige Behandlungen. Übrigens: Für Arznei-, Heil- und Verbandmittel, die der Arzt aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden verschreibt, müssen IKK-versicherte Frauen keine Zuzahlungen leisten.

Vorbereitung auf die Geburt

In geburtsvorbereitenden Kursen (Schwangerschaftsgymnastik) lernen Frauen Atem- und Entspannungstechniken, um den Wehenschmerz bei der Geburt besser zu bewältigen. Die IKK Südwest erstattet Ihnen die Kosten für solche Kurse. Beratung erhalten Sie auch durch eine Hebamme, die Sie frei wählen können. Stimmen Sie sich rechtzeitig vor der Geburt mit Ihrer Hebamme ab. Die IKK Südwest übernimmt die Kosten für diese Betreuung.

Die Geburt

Die IKK Südwest übernimmt die Kosten für Ihren Krankenhausaufenthalt für die Geburt. Dabei sind Sie von den sonst im Krankenhaus üblichen Zuzahlungen befreit. Entscheiden Sie sich für eine Hausgeburt, zahlt die IKK Südwest im Rahmen der Geburt Ihres Kindes die Betreuung und Geburtshilfe durch eine Hebamme.

Nach der Geburt

Nach der Entbindung haben IKK-versicherte Mütter Anspruch auf zwei Kontrolluntersuchungen beim Frauenarzt, und zwar in der 1. und 6. bis 8. Woche nach der Geburt. Zusätzlich übernimmt die IKK Südwest die Kosten für eine Nachbetreuung durch die Hebamme. Die Hebamme besucht Sie während der ersten zehn Tage nach der Geburt täglich, dann bis zur 8. Woche nach der Geburt einmal wöchentlich. Darüber hinaus erstattet die IKK Südwest die Kosten für Rückbildungs-Gymnastikkurse.

Finanzielle Leistungen

Während des Mutterschutzes (beginnt sechs Wochen vor der Geburt und endet acht Wochen danach, bei Mehrlings- oder Frühgeburten zwölf Wochen danach) erhalten berufstätige Frauen, die selbst IKK-Mitglied sind, ein Mutterschaftsgeld in Höhe von 13,- Euro pro Kalendertag. Der Arbeitgeber stockt diese Bezüge bis zur Höhe des Nettolohnes auf. Arbeitslose Frauen erhalten von der IKK Südwest ein Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Frauen, die bei der IKK Südwest pflichtversichert sind, sind während des Mutterschutzes und der gesamten Elternzeit (früher: Erziehungsurlaub) beitragsfrei in der IKK Südwest weiter versichert.

Leistungen für die Kinder

Wie gesund und vital ein Kind einmal wird, entscheidet sich wesentlich in den ersten Lebensjahren. Je früher eine Störung oder Erkrankung erkannt wird, desto besser sind die Therapiemöglichkeiten und desto größer ist die Chance, Spätfolgen ganz zu vermeiden. Deshalb bietet die IKK Südwest ein umfassendes Vorsorgepaket für Kinder. In den Vorsorgeuntersuchungen für Kinder (U1 bis U9) und der Jugenduntersuchung J1 überprüft der Kinderarzt, ob sich Ihr Kind altersgerecht entwickelt. Wenn er dabei Auffälligkeiten feststellt, wird er weitere Untersuchungen und ggf. auch eine entsprechende Therapie veranlassen. Zu diesen Terminen erhält Ihr Kind auch alle notwendigen Impfungen (zum Beispiel gegen Tetanus, Diphtherie und Polio). Die Kosten dafür übernimmt die IKK Südwest. Legen Sie einfach beim Kinderarzt die Krankenversichertenkarte Ihres Kindes vor.

Zusätzlich haben IKK-versicherte Kinder Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Zahnkrankheiten.

Noch ein Vorteil der IKK-Familienversicherung: Für Kinder bis 18 Jahren müssen Sie zum Beispiel für verschreibungspflichtige Medikamente, für Heilmittel oder für Krankenhausaufenthalte keine Zuzahlungen leisten.

Die IKK Südwest garantiert Ihnen und Ihren Kindern darüber hinaus eine qualitativ hochwertige Versorgung mit Hörgeräten für Kinder und Jugendliche. Und das bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Dabei übernimmt die IKK Südwest grundsätzlich die Kosten ohne Zuzahlungen.

Leistungen für die Eltern

Kinderkrankengeld

Ihr Ehepartner und Sie sind beide berufstätig und eins der Kinder hat Masern, Mumps oder eine schwere Grippe. Wie sollen Sie sich um das kranke Kind kümmern? Auch in solchen Fällen bietet Ihnen die IKK Südwest eine Lösung. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie dann nämlich Anspruch auf das sogenannte Kinderkrankengeld für die Tage, an denen Sie nicht zur Arbeit gehen können, weil Sie Ihr Kind pflegen. Und das für bis zu zehn Arbeitstage pro Elternteil und Kalenderjahr. Bei Alleinerziehenden sind es bis zu 20 Tage. Erkranken innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Kinder, zahlt die IKK Südwest Kinderkrankengeld für maximal 25 Tage je Elternteil bzw. 50 Tage für Alleinerziehende.

Eltern, deren Kind schwerstkrank ist und nur noch eine geringe Lebenserwartung hat, wird das Kinderkrankengeld unbefristet gezahlt. Während dieser Zeit haben die betreffenden Eltern außerdem Anspruch, unbezahlt von der Arbeit freigestellt zu werden.

Das Kinderkrankengeld ist genau so hoch wie das normale Krankengeld: 70 % des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 % des Nettoverdienstes. Generell gilt jedoch ein Höchstbetrag, er liegt in 2012 bei 89,25 Euro pro Tag.

Haushaltshilfe

Wer kocht, putzt und wäscht, wenn ein Elternteil ins Krankenhaus oder zur Kur muss und der andere berufstätig ist? Die Haushaltshilfe von der IKK Südwest. Wenn in Ihrem Haushalt mindestens ein Kind lebt, das jünger als zwölf Jahre ist und von niemandem sonst versorgt werden kann, können Sie diese Leistung bei Ihrer IKK Südwest beantragen. Setzen Sie sich dazu rechtzeitig vor dem geplanten Krankenhausaufenthalt oder der Kur mit uns in Verbindung. Sie zahlen lediglich 10 % der täglichen Kosten für die Haushaltshilfe dazu, mindestens 5,- Euro und höchstens 10,- Euro pro Tag. Auch diese Zuzahlungen werden auf die Höchstgrenze für Zuzahlungen in einem Jahr angerechnet.

Elternkuren

Kinder erziehen, den Haushalt versorgen und obendrein noch berufstätig sein: Mütter und Väter bewältigen Tag für Tag vielfältige Rollen, die oft extremen Zeitdruck und als Folge davon Dauerstress mit sich bringen. Körperliche und seelische Gesundheit geraten bei solchen Belastungen leicht aus dem Gleichgewicht. Besteht die Gefahr, dass die geschwächte Gesundheit zu einer Krankheit führt, können IKK-versicherte Eltern eine medizinische Vorsorgeleistung (Kur) beantragen. Bei Müttern oder Vätern, die bereits krank sind, kann eine Rehabilitationskur (früher: Müttergenesungskur) die Folgen der Krankheit beseitigen oder mildern. Für die Kur, die in der Regel drei Wochen dauert, fahren Sie in ein Haus des Müttergenesungswerks oder eine andere geeignete Einrichtung. Unter bestimmten Voraussetzungen können sowohl Mütter als auch Väter ein oder mehrere Kinder mitnehmen.

Hält Ihr Arzt eine medizinische Vorsorge oder Rehabilitation für notwendig, stellt er einen ärztlichen Befundbericht aus. Der ist Bestandteil des Antrages, den Sie bei der IKK Südwest einreichen. Die IKK Südwest übernimmt die vollen Kosten für Elternkuren, Sie müssen lediglich die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10,- Euro pro Tag leisten.

Elternzeit

Seit dem 1. Januar 2007 können Eltern bis zu 14 Monate nach der Geburt eines Kindes Elterngeld beziehen, um sich stärker der Betreuung ihres Kindes zu widmen. Das Elterngeld soll das verringerte oder ganz wegfallende Einkommen auffangen. Dabei können beide Partner die Bezugsmonate frei untereinander aufteilen. Allerdings kann ein Partner maximal für zwölf Monate das volle Elterngeld beantragen. Zwei weitere Monate sind möglich, wenn sich auch der andere Partner an der Betreuung beteiligt und sein Einkommen wegfällt. Alleinerziehende können generell 14 Monate Elterngeld beziehen. Es gibt auch die Möglichkeit, das Elterngeld über einen längeren Zeitraum (24 bzw. 28 Monate) zu strecken. Die Höhe des insgesamt ausgezahlten Geldes bleibt gleich, allerdings verringert sich die jeweilige monatliche Rate entsprechend. Wer bei der IKK Südwest pflichtversichert ist und außer dem Elterngeld keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen erhält, bleibt auch während der Dauer der Elternzeit pflichtversichert. Der besondere Vorteil: Sie zahlen während der Elternzeit keine Beiträge zur Krankenversicherung. Freiwillige Mitglieder zahlen grundsätzlich weiterhin Beiträge, je nach dem aber nur den Mindestsatz. Ihre IKK Südwest berät Sie gerne zu den Einzelheiten.