Aufgaben
In vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Vorstand hat der Verwaltungsrat Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung zu treffen. Er stellt die Weichen in den zentralen Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Unternehmenspolitik der IKK Südwest. Daneben übt er gesetzlich vorgeschriebene Kontroll- und Prüffunktionen aus.
Der Verwaltungsrat wählt alle 6 Jahre den hauptamtlichen Vorstand und überwacht dessen Tätigkeit. Des Weiteren beschließt er Änderungen der Satzung, stellt den Haushaltsplan fest und entlastet den Vorstand hinsichtlich der Jahresrechnung. Im Interesse der Versicherten und Arbeitgeber/-innen achtet der Verwaltungsrat der IKK Südwest auf eine solide Finanzentwicklung, einen verantwortungsvollen Umgang mit den Beitragsgeldern sowie flexible und innovative Leistungen.
Darüber hinaus entsendet der Verwaltungsrat einzelne Mitglieder des Verwaltungsrates in weitere Gremien, mit denen die IKK Südwest zusammenarbeitet, zum Beispiel den GKV-Spitzenverband und den Medizinischen Dienst in Rheinland-Pfalz und im Saarland.
Alle Mitglieder des Verwaltungsrates üben ihre Tätigkeiten ehrenamtlich für die IKK Südwest aus.