Betreuungsverfügung
Angenommen, Sie sind volljährig und können Ihre Angelegenheiten „auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung [Ihre] Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen“ (siehe § 1896 BGB). Haben Sie vor diesem Zustand keine wirksame Vorsorgevollmacht in Form einer Betreuungsverfügung erteilt, wird vom Betreuungsgericht automatisch ein Betreuer bestellt.
Betreuungsverfügung legt rechtlichen Betreuer fest
Mithilfe einer Betreuungsverfügung können Sie jedoch selbst festlegen, wen Sie sich als rechtlichen Betreuer wünschen. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht wird der künftige Betreuer durch das zuständige Amtsgericht kontrolliert.
Professionelle Hilfe beim Erstellen des Vorsorgedokumentes
Die IKK Südwest ist Kooperationspartner des innovativen Online-Serviceportals www.meinepatientenverfügung.de. Das Portal ist ein Angebot der Deutschen Gesellschaft für Vorsorge und ermöglicht die Erstellung sicherer und individueller Vorsorgedokumente. Sie können nicht nur bequem eine Patientenverfügung erstellen, sondern auch eine Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht. Als Versicherter der IKK Südwest können Sie die Erstellung zum reduzierten Preis in Anspruch nehmen. Weitere Informationen zur Kooperation finden Sie auf der Internetseite von Meinepatientenverfügung.de.
Betreuungsverfügung selbst aufsetzen
Selbstverständlich können Sie eine Betreuungsverfügung auch eigenständig oder mit sonstiger fremder Unterstützung verfassen. Unsere Übersicht „Schritt für Schritt eigene Vorsorgedokumente erstellen“ erklärt u. a., was Sie beim Schreiben beachten müssen.
*Die IKK Südwest vermittelt lediglich den Kontakt zum Kooperationspartner „meinepatientenverfügung.de“. Dagegen übernimmt die IKK Südwest keine Garantie oder Haftung für einzelne Inhalte des Anbieterportals und hat auch keinen Anteil an vertraulichen Vereinbarungen zwischen Versicherten und „meinepatientenverfügung.de“