ePA für alle
Start der ePA (ePA für alle) ab 15. Januar 2025
Mit der ePA für alle soll die Patientensicherheit und Versorgungsqualität gesteigert werden, indem sie flächendeckend in die Versorgung integriert wird.
Derzeit besteht für die ePA das Opt-In-Prinzip. Das bedeutet, dass für die Nutzung der ePA eine aktive Zustimmung erforderlich ist.
Ab 15. Januar 2025 werden die gesetzlichen Krankenkassen mit der Einführung des Digitalgesetzes verpflichtet, ihren Versicherten grundsätzlich automatisch eine elektronische Patientenakte (genannt „ePA für alle“) zur Verfügung zu stellen. Dies erfolgt jedoch erst nach vorheriger Information durch die Krankenkasse.
In den folgenden Erklärvideos erfahren Sie mehr über die ePA:
Informieren Sie sich, wie Ihre Daten in der ePA vor Viren geschützt sind.
Erfahren Sie, wie Ihre Gesundheitsdaten in der ePA geschützt werden.
Sehen Sie im Video, wie Ärzte und Ärztinnen Informationen in der neuen ePA finden können.
Hier sehen Sie, wie die ePA für alle in der Praxis künftig aussehen kann.
Die ab 15. Januar 2025 geltenden Informationen zur ePA können Sie hier zum Nachlesen herunterladen. Eine kostenfreie Druckversion erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Kann ich der Anlage der ePA für alle widersprechen?
Die IKK Südwest wird ihre Versicherten im Herbst ausführlich über die Anlage der ePA und die damit verbundenen rechtlichen und technischen Widerspruchsmöglichkeiten informieren. Haben Sie bis 15. Dezember 2024 keine Information per Post oder über die App von uns erhalten, melden Sie sich bitte bei uns entweder schriftlich (IKK Südwest, 66098 Saarbrücken), per E-Mail, telefonisch oder vor Ort in Ihrer Geschäftsstelle.
Welche Varianten von Widersprüchen gibt es?
Gesamtwiderspruch gegen die Anlage einer ePA
Es wird keine Patientenakte angelegt. Ein Widerspruch gegen die Anlage der ePA beinhaltet auch alle nachfolgenden Widersprüche.
Teilwiderspruch gegen die Bereitstellung von Daten durch die IKK
Die IKK Südwest wird in dem Fall keine Abrechnungsdaten von in Anspruch genommenen Leistungen in die ePA übermitteln.
Teilwiderspruch gegen die Einbindung von E-Rezept-Daten in die ePA
Es werden keine Daten aus dem E-Rezept in die ePA übertragen. Dadurch wird die Erstellung eines elektronischen Medikationsplans verhindert. Außerdem werden keine Daten zur Arzneimitteltherapiesicherheit zur Verfügung gestellt. Dieser Teilwiderspruch betrifft explizit nur die Einspielung der Daten in die ePA nach Ausstellung eines E-Rezeptes und hat damit keinerlei Einfluss auf die allgemeine Verfahrensweise im Zusammenhang mit dem E-Rezept bei Leistungserbringern wie Arztpraxen und Apotheken.
Teilwiderspruch gegen die Teilnahme am digital gestützen Medikationsprozess
Hintergrund des Prozesses ist, dass Mithilfe von E-Rezept-Daten eine vollständige und weitestgehend automatisiert erstellte digitale Medikationsübersicht geschaffen werden soll. Diese wird gemeinsam mit leistungserbringenden Akteuren zu einem Medikationsprozess zusammengefasst und der Medikationsprozess erhöht damit die Arzneimitteltherapiesicherheit.
Teilwiderspruch gegen die pseudonymisierte Datenweitergabe zu Forschungszwecken
Es werden keine pseudonymisierten Versorgungsdaten an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit weitergeleitet.
Sofern Sie die ePA trotz der vielfältigen Vorteile nicht einsetzen möchten, haben Sie bereits jetzt die Möglichkeit ganz einfach hier elektronisch einen Widerspruch einzulegen. Alternativ können Sie zudem der IKK Südwest dieses PDF-Dokument ausgefüllt und unterschrieben per Post (IKK Südwest, 66098 Saarbrücken) zusenden.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich Widersprüche von Versicherten der IKK Südwest annehmen und bearbeiten können.
Kann ich nach der Anlage der ePA für alle noch widersprechen?
Ja. Auch nach Anlage der ePA ist ein Widerspruch jederzeit möglich. Auch nach Ablauf des oben genannten Datums haben Sie jederzeit das Recht, Ihre ePA löschen zu lassen.
Wo finde ich Unterstützung bei der Nutzung der ePA?
Sollten Sie keine ePA-App nutzen können oder wollen, steht Ihnen der Weg über die Ombudsstelle der IKK Südwest offen. Ab dem 15.01.2025 hilft diese Ihnen, Ihren Widerspruch durchzusetzen und somit Ihre Rechte zu wahren.
Sie erreichen die Ombudsstelle telefonisch oder per E-Mail:
- Tel.: 0681 3876-2650
- Mail: service@ikk-sw.de
Alternativ unterstützen wir Sie auch vor Ort in unseren Geschäftsstellen.
Weitere Informationen zur elektronischen Patientenakte finden Sie auch auf folgenden Seiten
Gesundheits-ID
Hier erfahren Sie, wie Sie die Gesundheits-ID erhalten. Diese erleichtert den Zugang zur elektronischen Patientenakte oder der E-Rezept-App.Anpassung Android-App und geänderte Android Anmeldeprozesse ab 1. Januar 2024
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben hat sich der Anmeldeprozess in der ePA-App geändert. Sie haben drei Möglichkeiten, sich in der ePA-App anzumelden.Elektronische Patientenakte (ePA)
Mit der elektronischen Patientenakte können Sie Ihre Gesundheitsdaten wie Medikamente, Rezepte, Röntgenbilder oder Laborwerte verwalten und mit Ärzten teilen.Fragen und Antworten zur elektronischen Patientenakte
Hier erhalten Sie weitere Informationen zur ePA für alle, Gesundheits-ID und zur elektronischen Patientenakte.IKK-Service-Hotline
Sieben Tage in der Woche rund um die Uhr für Sie erreichbar.
Unsere Mitarbeiter beraten Sie kompetent, schnell und unbürokratisch bei allen Fragen zu Ihrer Kranken- oder kostenfreien Familienversicherung sowie zu Leistungen und Mitgliedschaft bei der IKK Südwest.