Welche Kündigungsfristen gelten beim Krankenkassenwechsel?

Grundsätzlich gilt beim Krankenkassenwechsel eine Kündigungsfrist von 2 Monaten, wenn Sie die Bindungsfrist von 12 Monaten erfüllt haben. In bestimmten Situationen kann die Bindungsfrist allerdings entfallen, siehe „Was ist die Bindungsfrist?“.

Wenn Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, weil Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht hat, können Sie bis zum Ablauf des Monats kündigen, ab dem der Zusatzbeitragssatz erhöht wird.