Reha

Im Rahmen des Entlassmanagements informiert der Krankenhausarzt die Versicherten der IKK Südwest über Inhalte und Ziele einer Rehabilitationsmaßnahme. Er kann die Rehabilitationsmaßnahme zu Lasten der GVK direkt verordnen. Bei Kostenübernahme füllt er die Teile B bis E des Verordnungsformulars Muster 61 aus und übermittelt sie an die Krankenkasse.

Bei einer Anschlussrehabilitation handelt es sich um eine Maßnahme, die sich unmittelbar oder spätestens zwei Wochen später an die Krankenhausbehandlung anschließt. Auch sie wird durch den Krankenhausarzt veranlasst. Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgt nur dann, wenn kein anderer Rehabilitationsträger die Leistung erbringt.

Da es sich um genehmigungspflichtige Leistungen handelt, bitten wir Sie sich telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen unter folgender Telefonnummer:

Ansprechpartner für Krankenhäuser

Die wichtigsten Informationen können Sie in unserem Flyer IKK Entlassmanagement nachlesen.

Links

Zum Muster 61 und Ausfüllanleitung (PDF)

Zu den Reha-Richtlinien