Pflege im Rahmen des Entlassmanagements

Ab dem 1. Januar 2017 wurden die bis dahin geltenden drei Pflegestufen durch fünf neue Pflegegrade ersetzt. Hierbei wird die körperliche, geistige und psychisch bedingte Pflegebedürftigkeit vollkommen gleichrangig als Einschränkung angesehen und bewertet.

Stellt sich während einer Krankenhausbehandlung heraus, dass ein neuer oder geänderter Pflegebedarf besteht, ist unverzüglich das Antrags- und Genehmigungsverfahren auf Leistungen der Pflegeversicherung einzuleiten.

Die entsprechenden Antragsformulare werden vom Krankenhaus direkt bei der IKK Südwest formlos angefordert. Das Krankenhaus erhält personalisierte Antragsunterlagen.

Wir bitten Sie diesbezüglich, sich schnellstmöglich unter folgender Telefonnummer mit uns in Verbindung zu setzen:

Ansprechpartner für Krankenhäuser

Die wichtigsten Informationen können Sie in unserem Flyer IKK Entlassmanagement nachlesen.

Links

Zur Website IKK Pflegelotsen

Informationen zu Pflegestützpunkten

Zu den Pflegeanträgen