Hospiz im Rahmen des Entlassmanagements

Im Hospiz erhalten Sterbende und ihre Angehörigen Beratung, Begleitung und medizinische Versorgung. Jedoch steht bei allen pflegerischen und medizinischen Handlungen der Wille des Kranken an erster Stelle, dieser ist im Rahmen des Entlassmanagements ebenfalls einzuhalten und die Patienten sind entsprechend bei der Suche einer geeigneten Einrichtung zu unterstützen.

Versicherte, die an einer progredient verlaufenden Erkrankung, bei der eine Heilung ausgeschlossen und eine palliative Versorgung erforderlich ist, haben Anspruch auf einen Zuschuss zu stationärer oder teilstationärer Versorgung gemäß § 39a Abs.1 SGB V.

Für ausführliche Informationen wenden Sie sich bitte unter folgender Telefonnummer an uns:

Ansprechpartner für Krankenhäuser

Die wichtigsten Informationen können Sie in unserem Flyer IKK Entlassmanagement nachlesen.